Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE
Deutschlands Selbstständige schlittern nach einer aktuellen Umfrage in die Altersarmut.
Jedem dritten Selbstständigen und Freiberufler droht Altersarmut, wie eine Befragung eines Lebensversicherers zeigt. Zudem kennen sich nur wenig von ihnen aus, was ihre Möglichkeiten zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge betrifft.
Nur elf Prozent der deutschen Selbstständigen sorgen bereits mit der Basisrente, auch Rürup-Rente genannt für das Alter vor. Damit liegen diese Policen weit abgeschlagen hinter anderen Vorsorgeformen wie privaten Renten- oder Kapitallebens-Versicherungen, die 62 Prozent abgeschlossen haben.
Als Gründe dafür, noch keine Basisrente abgeschlossen zu haben, gaben 30 Prozent der Befragten an, die Vorteile nicht zu kennen. Weitere 27 Prozent kannten zudem das gesamte Produkt nicht.
Bei der Basisrente handelt es sich um eine private,
kapitalgedeckte Leibrentenversicherung, bei der die
Altersvorsorge-Aufwendungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich
geltend gemacht werden können. Man ist zudem weitestgehend frei, wann
und wie viel eingezahlt werden soll.
Leibrente |
Unter einer Leibrente versteht man eine Rentenzahlung, die bis zu einem bestimmten Ereignis - in der Regel bis zum Tod des Rentenempfängers - geleistet wird. |
Weiterer Vorteil: Die Aufwendungen für die Rürup-Rente sind Hartz IV-sicher. Das bedeutet, dass im Falle von längerer Arbeitslosigkeit das angesparte Kapital der Basis-Rente nicht als Vermögen berücksichtigt wird und deshalb auch nicht vorrangig aufgebraucht werden muss, bevor einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat.
2010 sind 70 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen
von höchstens 20.000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, also 14.000
Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag, in
diesem Jahr folglich 28.000 Euro (70 Prozent von 40.000 Euro).
Der Prozentsatz für die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozent, bis die volle Summe erreicht ist. Im Gegenzug wird die Rentenleistung nachgelagert besteuert, also ab Rentenbeginn.
Der zu versteuernde Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und gilt für die gesamte Bezugsdauer. Wer beispielsweise 2010 in Rente geht, muss 60 Prozent seiner Basis-Rente für die laufende Bezugszeit versteuern. Dieser Prozentsatz steigt bis 2020 je Jahr für den jeweiligen Rentenbeginn um zwei Prozent und ab 2020 bis 2040 um ein Prozent.
Um die steuerlichen Begünstigungen zu erhalten,
müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss
vertraglich eine lebenslange, monatliche Leibrente vereinbart sein, die
nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Für
Vertragsabschlüsse ab dem 1. Januar 2012 steigt das Auszahlungsalter auf
62 Jahre, analog zur jüngst politisch beschlossenen Erhöhung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Weitere Bedingungen: Die Leistungsansprüche dürfen weder veräußerbar, kapitalisierbar, veränderbar, übertragbar noch beleihbar sein. Trotzdem kann ergänzend ein Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Schutz vereinbart werden.
(verpd) (ApoRisk)
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