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STAATLICHE FÖRDERUNG
Die staatlich geförderte Altersvorsorge findet nach aktuellen Zahlen Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter großen Zuspruch in der Bevölkerung.
Die Zahl der Riester-Rentner ist zwischen Juli und September 2010 um über 230.000 auf fast 14,1 Millionen gestiegen. Das zeigen die aktuellen Zahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Im dritten Quartal 2010 wurden bei Versicherern, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen netto 234.000 neue Riester-Verträge abgeschlossen. Dies entspricht einer kleinen Steigerung zum Vorquartal.
Insgesamt stieg die Zahl der Bundesbürger mit einem Riester-Vertrag auf 14,086 Millionen. Damit habe die Nachfrage nach staatlich geförderter Altersvorsorge in Form der Riester-Rente „auch im Ferienzeit bedingt traditionell abschlussschwächeren, dritten Quartal" angehalten, stellt das BMAS in einer Pressemeldung heraus.
Verschiedene Riester-Varianten |
Riester-Verträge gibt es in insgesamt vier Varianten. Neben Riester-Rentenversicherungen werden auch Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und neuerdings der sogenannte „Wohn-Riester" angeboten. Mit Letzterem wird selbst genutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingebunden. |
Den größten Zuspruch in der Bevölkerung finden die
Riester-Rentenversicherungen. Für diese Variante haben sich insgesamt
fast drei Viertel der Vorsorgesparer entschieden.
Fast jeder fünfte Riester-Sparer hat einen Fondssparplan abgeschlossen, während sich weniger als jeder 20. für einen Banksparplan entschieden hat. Etwa jede 33. Police ist ein „Wohn-Riester"-Vertrag (auch Eigenheimrente genannt).
Bei Riester-Verträgen zahlt der Staat einen
Zuschuss zur privaten Altersvorsorge. Jeder Riester-Sparer erhält eine
sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Weitere 185 Euro pro Jahr
gibt es für jeden kindergeldberechtigten Sprössling. Für ab dem 1.
Januar 2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Im Jahr 2010 sind
bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzbar.
Inklusive des staatlichen Zuschusses müssen mindestens vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden, um die volle Förderung zu erhalten. Sind die Einzahlungen kleiner als vier Prozent, wird auch die Zulage anteilig reduziert. Für den Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.
(verpd) (ApoRisk)
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