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  • 09.12.2010 – Jeder 20. Rentner hängt am staatlichen Tropf
    09.12.2010 – Jeder 20. Rentner hängt am staatlichen Tropf
    VORSORGE – GRUNDSICHERUNG Erstmals seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2003 ist die Zahl der Bezieher im vergangenen Jahr leicht ges...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


GRUNDSICHERUNG

Jeder 20. Rentner hängt am staatlichen Tropf

 

Erstmals seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2003 ist die Zahl der Bezieher im vergangenen Jahr leicht gesunken, wie Daten des Statistischen Bundesamts zeigen.

Ende vergangenen Jahres erhielten rund 764.000 volljährige Personen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Im Vergleich zum Vorjahr sank damit die Zahl der Hilfeempfänger um 0,5 Prozent, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Die an sich positive Entwicklung ist einzig auf den Rückgang bei den Frauen zurückzuführen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Ihre Zahl sank um rund 12.000 auf knapp 260.000.

Auf Grundsicherung im Alter waren Ende 2009 insgesamt rund 400.000 (Vorjahr: 410.000) Menschen angewiesen. Jeweils rund die Hälfte der Empfänger war dauerhaft voll erwerbsgemindert (47,7 Prozent) oder im Rentenalter (52,3 Prozent). Damit bezogen 0,7 Prozent der 18- bis 64-Jährigen und 2,4 Prozent der Bevölkerung im Rentenalter Leistungen der Grundsicherung.

 

Grundsicherung

Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, erhalten auf Antrag eine bedarfsorientierte Grundsicherung. Diese soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt decken.

Ein entsprechender Antrag ist bei den Kreisen, kreisfreien Städten oder dem überörtlichen Sozialhilfeträger zu stellen, in dessen Bereich der Antragsberechtigte wohnt. Auch beim Träger der Deutschen Rentenversicherung ist eine Antragsstellung möglich. Die Grundsicherungsleistung ist beitragsunabhängig und soll die Zahlung von Sozialhilfe vermeiden.

Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt kein Rückgriff auf die Kinder beziehungsweise Eltern. Wie hoch die jeweilige Grundsicherung ist, hängt unter anderem vom Einkommen und Vermögen des Antragssteller und seines Ehepartners ab. Ausschlaggebend ist auch der zugrunde liegende maßgeblichen Regelsatz der Sozialhilfe nach SGB XII.


Mehr Frauen als Männer betroffen


Die Mehrzahl der Empfänger waren Frauen (knapp 260.000 beziehungsweise 54,9 Prozent). Während die Zahl der männlichen Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent auf gut 140.000 stieg, sank die Zahl der weiblichen Bezieherinnen um 2,3 Prozent.

Die Zahl der in der Grundsicherung befindlichen, voll erwerbsgeminderten Personen im Alter unter 65 Jahren nahm im vergangenen Jahr um rund 2.000 auf 364.000 zu. Hier waren rund 204.000 Männer und 160.000 Frauen betroffen.


Raus aus der Armutsfalle


Um nicht spätestens im Alter in die Armutsfalle zu laufen, sollte man bereits möglichst in jungen Jahren mit einer privaten Altersvorsorge anfangen. Sei es mit oder ohne staatliche Förderung, eher rendite- oder eher sicherheitsorientiert - die Versicherungswirtschaft bietet eine Reihe von Vorsorgeprodukten an.

Im Gespräch mit einem Versicherungsfachmann lassen sich schnell eine an den individuellen Lebensumständen orientierte Vorsorgestrategie und die dazu passenden Produkte finden. Bei der Gelegenheit kann man auch sinnvolle Vorsorgemaßnahmen für den Fall von Krankheit und/oder Erwerbsunfähigkeit erfragen.

(verpd) (ApoRisk)


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