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STAATLICHE FÖRDERUNG
Trotz der Finanzkrise erfährt die staatlich geförderte Altersvorsorge weiterhin hohen Zulauf, wie aktuelle Zahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigen.
Auch zwischen April und Juni hat der Boom bei den Riester-Renten mit gut 220.000 Neuverträgen angehalten. Damit ist die Zahl der Riester-Sparer auf beinahe 14 Millionen gestiegen. Das zeigen die aktuellen Zahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Im zweiten Quartal 2010 haben die Deutschen 222.000 neue Riester-Verträge abgeschlossen. Seit dem Jahresende 2009 ist die Zahl der Bundesbürger mit einem Riester-Vertrag damit um über 600.000 auf 13,852 Millionen gestiegen.
Viele Deutsche „entscheiden sich damit unter dem Eindruck der Krise und trotz noch ungesicherten Konjunkturaussichten in großer Zahl dafür, sicher und mit beträchtlicher staatlicher Förderung für die ergänzende Alterssicherung zu sparen", so das BMAS.
Verschiedene Riester-Varianten |
Riester-Verträge gibt es in insgesamt vier Varianten. Neben Riester-Rentenversicherungen werden auch Riester-Fondssparpläne, Riester-Banksparpläne und neuerdings der sogenannte „Wohn-Riester" angeboten. Mit Letzterem wird auch selbst genutztes Wohneigentum in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingebunden. |
Die Bundesbürger favorisieren eindeutig die
Riester-Rentenversicherung. So haben fast drei Viertel der
Vorsorgesparer sich für diese Riester-Variante entschieden.
Während ein knappes Fünftel auf Riester-Fondssparpläne entfällt, bleiben die Banksparpläne weiterhin unter der Fünf-Prozent-Marke. Jede 40. Police ist ein „Wohn-Riester"-Vertrag (auch Eigenheimrente genannt) - Tendenz steigend.
Bei Riester-Verträgen beteiligt sich der Staat an
der Altersvorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte
Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Weitere 185 Euro pro Jahr zahlt Vater
Staat für jeden kindergeldberechtigten Sprössling. Für ab dem 1. Januar
2008 geborene Kinder sind es sogar 300 Euro. Im Jahr 2010 sind bis zu
2.100 Euro steuerlich absetzbar.
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens inklusive des staatlichen Zuschusses vier Prozent des sozialversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Sind die Einzahlungen kleiner als vier Prozent, wird auch die Zulage anteilig reduziert. Für den Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.
(verpd) (ApoRisk)
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