Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BELEUCHTUNG
Um die Verkehrssicherheit in Europa zu erhöhen, sollen vorgeschriebene reflektierende Bänder an Lkws und Tagfahrlicht bei Pkws für mehr Sichtbarkeit im Straßenverkehr sorgen.
Ab Februar 2011 wird für alle neuen Autos die spezielle Beleuchtung am Tag Pflicht. Die Konturmarkierungen bei Lastkraftwagen, die bisher freiwillig waren, werden ab Juli 2011 für alle neu zugelassenen Brummis ab 7,5 Tonnen ebenfalls ein Muss.
Wie der technische Dienstleister TÜV Süd mitteilte, wird ab diesem Jahr in Stufen realisiert, was bei zahlreichen Fahrzeugherstellern jetzt schon Praxis ist: Laut EU-Regelung muss ab Februar 2011 Tagfahrlicht serienmäßig in allen Neufahrzeugen bis 3,5 Tonnen verbaut sein. Für Nutzfahrzeuge gilt die Vorgabe ein Jahr später - ab August 2012.
Besser sichtbar sollen Brummis hierzulande trotzdem
bereits in diesem Jahr sein und zwar mithilfe von selbstklebenden
reflektierenden Folien.
Die sogenannten Konturmarkierungen sind seit Jahren in Deutschland erlaubt. Sie sollen ab Juli 2011 entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG für neue Typen von Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und für neue Anhänger ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben sein.
Das selbstklebende Rollenmaterial lässt sich einfach an Fest- und Planenaufbauten anbringen. Für ganz Europa soll die Folie ab Oktober 2011 verpflichtend sein. Allerdings: Wie beim Tagfahrlicht gilt die Pflicht nur für Neufahrzeuge, eine Vorschrift zur Nachrüstung ist weder bei der Konturmarkierung noch beim Tagfahrlicht vorgesehen.
Bereits jetzt gibt es in vielen europäischen
Ländern eine Tageslichtpflicht. Darunter fallen beispielsweise
Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Slowakei, Estland, Finnland, Island,
Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden,
Slowenien und Tschechien.
In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt die Regelung auf Autobahnen und außerorts. In Kroatien, und Bulgarien gilt die Lichtpflicht in den Wintermonaten.
Verfügt man über keine Tagfahrleuchten, kann in diesen Ländern ersatzweise mit Abblendlicht gefahren werden. Wer ohne Licht erwischt wird, muss teils mit hohen Strafen rechnen. In Tschechien kostet dies beispielsweise 53 Euro, in Norwegen bis zu 190 Euro.
Die Frage, warum man in den neuen Fahrzeugmodellen
Tagfahrleuchten einbaut, anstatt nicht einfach ständig mit dem
Abblendlicht zu fahren, erläutert Günter Schmid vom TÜV Süd wie folgt:
„Weil Tagfahrleuchten speziell auf die Anforderungen am Tag optimiert
sind und viele Vorteile gegenüber der Standardbeleuchtung haben."
Tagfahrleuchten überblenden beispielsweise nicht die Scheinwerfer von Motorradfahrern oder die Beleuchtung bei Fahrrädern. Beim Abblendlicht besteht die Gefahr schon.
Abblendlicht verursacht zudem einen durchschnittlichen Mehrverbrauch von 0,1 bis 0,2 Litern pro 100 Kilometer. Tagfahrleuchten benötigen laut den TÜV-Süd-Experten dagegen lediglich 20 bis 30 Prozent - mit LED-Technik nur 10 Prozent - vom Verbrauch des Abblendlichts. Außerdem wird das Fahrzeug damit besser erkannt, insbesondere bei wechselnden Lichtverhältnissen.
Wer auch mit seinem bisherigen Wagen auf dem
neuesten Stand der Technik sein möchte, kann in den meisten Fällen sein
Fahrzeug nachrüsten. Das kostet nach Angaben des TÜV Süd ab 50 Euro
aufwärts.
Allerdings sollte hier laut Günter Schmid Folgendes beachtet werden: „Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen sowie die Buchstabenkombination RL auf dem Glas tragen. Außerdem müssen sie nach ECE-R 87 (Europäische Regelung für Tagfahrlampen) genehmigt sein."
Die LED-Technologie sei wegen des niedrigeren Energieverbrauchs beim Kauf unbedingt vorzuziehen, so der technische Dienstleister. Wegen der kleinen Baugröße sind sie zudem einfacher am Fahrzeug anzubringen. Die Lampen sollten wegen des nötigen Eingriffs in die Fahrzeugelektronik von einer Fachwerkstatt eingebaut werden.
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
(verpd) (ApoRisk)
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