ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 11.12.2010 – Wenn die Geliebte den Versicherungsschutz kostet
    11.12.2010 – Wenn die Geliebte den Versicherungsschutz kostet
    SICHERHEIT – GERICHTSURTEIL Wer nach einem Unfall seinem Kfz-Versicherer den Namen seiner ihn begleitenden Geliebten als Zeugin nicht nennt, riskiert seinen Kasko-Versicheru...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


GERICHTSURTEIL

Wenn die Geliebte den Versicherungsschutz kostet

 

Wer nach einem Unfall seinem Kfz-Versicherer den Namen seiner ihn begleitenden Geliebten als Zeugin nicht nennt, riskiert seinen Kasko-Versicherungsschutz. Das belegt ein aktuelles Urteil.

Einem Versicherungsnehmer, der sich nach einem Unfall zunächst weigert, seinem Versicherer den Namen seiner Beifahrerin zu nennen, kann von seinem Kfz-Versicherer wegen vorsätzlicher Verletzung seiner Aufklärungs-Obliegenheiten der Kasko-Versicherungsschutz versagt werden. Das gilt auch dann, wenn er den Namen nicht nennen wollte, weil es sich bei der Frau um seine Geliebte handelt, so das Landgericht Dortmund in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: 22 O 171/08).

Ein wegen mehrerer Betrugsdelikte vorbestrafter Porsche-Fahrer war im Sommer 2007 in Italien unterwegs, als er auf nasser Fahrbahn ins Schleudern geriet und auf einem Acker seitlich mit einem Mast kollidierte.


Erinnerungslücken


Der Sportwagen wurde bei dem Unfall erheblich beschädigt. Er war zwar noch fahrbereit. Doch wie sich bei der Rückkehr nach Deutschland herausstellte, betrugen die Reparaturkosten rund 17.500 Euro.

In seiner Schadenmeldung gegenüber seinem Vollkaskoversicherer erwähnte der Porsche-Fahrer zwar eine Beifahrerin. Deren Namen wollte er mit Rücksicht auf seine eigentliche Lebensgefährtin jedoch nicht nennen. Denn bei der Beifahrerin handelte es sich um seine Geliebte.

Er war erst nach mehrfacher Nachfrage einige Monate später dazu bereit, die Personalien der Frau preiszugeben. Als diese von dem Versicherer als Zeugin befragt wurde, konnte sie sich an das Unfallgeschehen nur noch rudimentär erinnern.


Obliegenheitsverletzung


Der Versicherer verweigerte dem Sportwagen-Fahrer daraufhin wegen vorsätzlicher Verletzung seiner Aufklärungs-Obliegenheiten den Versicherungsschutz. Das von dem Porsche-Fahrer angerufene Dortmunder Landgericht wies seine Klage jedoch als unbegründet zurück und bestätigte die Auffassung des Versicherers.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Kläger vorsätzlich seine Obliegenheiten aus den Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung verletzt. Denn danach ist ein Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Dazu gehört es auch, dem Versicherer die Personalien ihm bekannter Unfallzeugen zu nennen.


Wichtige Zeugin


Unvollständige Angaben über vorhandene Zeugen sind nach Ansicht der Richter generell dazu geeignet, die Interessen eines Kaskoversicherers zu gefährden. „Denn es besteht kein Zweifel, dass der Kaskoversicherer für seine Regulierungs-Entscheidung über die zur Verfügung stehenden Zeugen informiert sein muss, um die Angaben des Versicherungsnehmers überprüfen zu können", so das Gericht.

In dem entschiedenen Fall kam erschwerend hinzu, dass sich der Unfall im Ausland ereignet hatte und polizeilich nicht aufgenommen wurde. Zeugen waren daher von ganz besonderer Wichtigkeit.

Nach Ansicht des Gerichts kann es den Kläger auch nicht entlasten, dass er die Zeugin zunächst nicht benennen wollte, weil es sich um seine Geliebte handelte und er Angst davor hatte, dass seine Lebensgefährtin von der gemeinsamen Reise erfuhr. „Denn es ist nicht ersichtlich", so die Richter, „dass das Aufklärungsinteresse der Beklagten hinter dem Interesse des Klägers, seine Beziehungen störungsfrei zu koordinieren, zurücktreten müsste."


Zu spät


Den Versuch des Klägers, die Sache in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, weil er seinem Versicherer die Personalien seiner Geliebten letztlich doch noch genannt hatte, hielten die Richter ebenfalls für untauglich.

Denn weil die Zeugin erst Monate nach dem Unfall durch den Versicherer befragt werden konnte, hatte sie erhebliche Gedächtnislücken. Die Interessen des Versicherers an einer Aufklärung des Falls wurden daher in massiver Weise beeinträchtigt.

(verpd) (ApoRisk)

 

Lesen Sie auch


DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de

All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de


» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben

» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken

» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker

» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt

» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit

» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber


Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken