Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
WISSENSLÜCKEN
Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass sich die Jugend insbesondere in Versicherungsfragen nicht gut auskennt. Das kann im schlimmsten Fall bis in den finanziellen Ruin führen.
Wenn Zehntklässler vermuten, dass Hühner im Durchschnitt sechs Eier pro Tag legen, dann ist das traurig, aber nicht weiter schlimm. Bedenklich hingegen ist die mangelhafte Kenntnis von Finanzdienstleistungs-Produkten, die durch eine neue bundesweite Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bestätigt wird.
Die Konsumkompetenz von Jugendlichen ist - mit Ausnahme des Internets - kaum entwickelt. Das betrifft vor allem auch den Bereich Geld und Versicherungen. „Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zur Verbraucherbildung müssen einem zu denken geben", betonte Bundesverbraucher-Ministerin Ilse Aigner
Auch zum Thema Versicherungen offenbart die Umfrage
große Wissenslücken. So weiß nur etwas mehr als die Hälfte der
Befragten, dass nach einem selbstverschuldeten Fahrradunfall die Kosten
für Schäden an einem in Mitleidenschaft gezogenen Auto von der
Privathaftpflicht-Versicherung übernommen werden. 43 Prozent glauben
hingegen fälschlicherweise, dass die Unfallversicherung zuständig sei.
Diese Unkenntnis kann im Ernstfall den finanziellen Ruin nach sich ziehen. Denn jeder haftet laut Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für den Schaden, den er beispielsweise als Fußgänger oder Fahrradfahrer beziehungsweise im sonstigen Lebensalltag angerichtet hat - und zwar in unbegrenzter Höhe. Wer keinen Schutz über eine Privathaftpflicht-Versicherung hat, muss in solchen Fällen mit dem eigenen Vermögen haften.
Zudem ist nach einem Unfall die Frage nach der
Schuld oder der richtigen Entschädigungshöhe nicht immer eindeutig. Bei
der teils notwendigen Abwehr von unberechtigten Ansprüchen - notfalls
auch vor Gericht - hilft ebenfalls die Privathaftpflicht-Versicherung.
Anders ist es, wenn eigene Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden sollen und ein Gang zum Anwalt notwendig wird. Die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten werden im Versicherungsfall von einer Verkehrs- und/oder Privatrechtsschutz-Versicherung übernommen. Bei der Frage nach der für richtigen Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung hilft der Versicherungsexperte.
(verpd) (ApoRisk)
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