Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
WICHTIGE VERSICHERUNGEN
Jedes Jahr verunglücken etwa 60.000 Wintersportler. Welche Versicherung dafür aufkommt, wenn man die Bergwacht benötigt oder ein Dritter durch einen unvorsichtigen Skifahrer verletzt wird.
Hüttenzauber und volle Skipisten, schnell kann es da zu einem Unfall kommen. Damit man nach einem missglückten Sportausflug nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten bekommt, sollte man sich vorher um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern.
Manches wird bereits mit bestehenden Versicherungspolicen abgedeckt sein, doch das kann in einigen Fällen nicht ausreichen.
Ist man selbst unvorsichtig und verletzt einen
anderen auf der Skipiste, muss man für den entstandenen Schaden auch
aufkommen.
Nach Paragraf 823 BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) haftet nämlich jeder für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in voller Höhe. Neben den entstandenen Sachschäden, beispielsweise beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboard- sowie Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten Versicherungen.
Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt,
übernimmt die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung in der
Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Anders im Ausland: Hier kann der
Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher insbesondere bei Auslandsreisen sinnvoll. Sie übernimmt nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch die Rückführung von Verletzten in die Heimat, wenn es medizinisch notwendig ist.
Wer bleibende Schäden davon trägt und dadurch zum
Invaliden wird, dem droht ohne eine Unfall- oder
Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.
Eine private Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen sein Eigenheim behindertengerecht umbauen kann. Sollte man aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.
Alleine die Bergwacht Bayern absolviert etwa 12.000
Einsätze jährlich. Davon werden rund 6.000 Rettungsdienst-Einsätze
nötig, weil Personen verletzt oder erkrankt sind, 950 Such- und
Sondereinsätze sowie 5.000 weitere Hilfeleistungen.
Für Bergungs- und Transportkosten, die entstehen, weil eine Person krank oder verletzt wurde, kommt - zumindest in Deutschland - meist die gesetzliche beziehungsweise die private Krankenversicherung auf. Im Ausland sowie bei allen anderen Kosten, also beispielsweise bei Such- oder Bergungseinsätzen ohne Verletzte, kann es sein, dass die Kosten an der geretteten oder gesuchten Person hängen bleiben.
In einer privaten Unfallversicherung können aber auch diese Kosten bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert werden oder sind bereits kostenlos enthalten. Auch bei der Auslandsreise-Krankenversicherung lässt sich dies zumindest für den Auslandsaufenthalt oftmals mit abdecken.
(verpd) (ApoRisk)
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