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  • 11.12.2010 – Wenn es in den eigenen vier Wänden zu einem Betriebsunfall kommt
    11.12.2010 – Wenn es in den eigenen vier Wänden zu einem Betriebsunfall kommt
    SICHERHEIT – UNFALLVERSICHRUNG Auch Beschäftigte an Heimarbeits- oder Telearbeitsplätzen stehen unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallve...

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


UNFALLVERSICHRUNG

Wenn es in den eigenen vier Wänden zu einem Betriebsunfall kommt

 

Auch Beschäftigte an Heimarbeits- oder Telearbeitsplätzen stehen unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Arbeitnehmer, die Heimarbeit im klassischen Sinne verrichten oder an einem Telearbeitsplatz von zuhause aus arbeiten, stehen grundsätzlich unter gesetzlichem Unfallschutz. Darauf macht der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) aufmerksam.

Unter den Versicherungsschutz fallen laut DGUV „alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen". Eine genaue Definition ist nicht verallgemeinerbar, weil sich das aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag ergebe.


Dienstliche Tätigkeiten sind versichert


Der gesetzliche Unfallschutz gilt in der Regel für alle dienstlichen Aufgaben, die man im Arbeitszimmer verrichtet, aber auch das Transportieren oder Instandhalten eines Arbeitsgerätes wie beispielsweise Drucker oder Computer.

Wie bei jedem Kollegen im Betrieb sind nach DGUV-Angaben „auch Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb" versichert, „zum Beispiel um an einer Konferenz teilzunehmen". Der Versicherungsschutz gelte dann, sobald man die Haustür verlassen habe.


Wo Vorsicht geboten ist


Vorsicht ist allerdings außerhalb des häuslichen Dienstbereichs geboten. Denn in den übrigen Räumen der Wohnung ist der Heimarbeiter nicht gesetzlich unfallversichert, teilt der DGUV mit.

Das gilt beispielsweise auf dem Weg zum Badezimmer. Ein gesetzlicher Unfallschutz besteht nicht, wenn man für private Angelegenheiten seine Arbeit unterbricht.


Private Unfallversicherung hilft weiter


In solchen Fällen hilft eine private Unfallversicherung weiter. Sie leistet unabhängig davon, ob sich ein Unfall während einer beruflichen oder privaten Tätigkeit ereignet. Abgesichert werden kann zum Beispiel eine Invaliditätsrente als Schutz für den Ausfall von Arbeitseinkommen.

Darüber hinaus stellt sie mit einer vereinbarten Invaliditätssumme beispielsweise Kapital für einen barrierefreien Umbau der Wohnung zur Verfügung, falls eine versicherte Person einen bleibenden Schaden aufgrund eines Unfalls hat.

Ein Versicherungsfachmann kann dabei helfen, die individuell passend zugeschnittene Police zu finden.

(verpd) (ApoRisk)

 

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