Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BEHINDERUNG
Wer sein Fahrzeug in der Nähe einer Einmündung parkt, sollte sehr genau auf den einzuhaltenden Mindestabstand achten. Denn sonst kann die Sache teuer werden, wie ein aktueller Fall zeigt.
Parken Autofahrer ihr Fahrzeug im Bereich einer Einmündung nicht in einer Entfernung von mindestens fünf Metern zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, müssen sie damit rechnen, dass es auf ihre Kosten abgeschleppt wird. Das gilt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen (Az.: 6 K 512/08) selbst dann, wenn es zu keiner konkreten Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers gekommen ist.
Eine Autofahrerin hatte auf der Suche nach einem freien Parkplatz nur noch eine Stellfläche im Bereich einer Einmündung gefunden. Doch entgegen der Vorschrift von Paragraf 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO (Straßenverkehrsordnung), die einen Mindestabstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten von fünf Metern vorschreibt, betrug der von der Klägerin eingehaltene Abstand gerade einmal 1,35 Meter.
Nachdem eine Überwachungskraft der Gemeinde diesen Zustand gut 25 Minuten geduldet hatte, ließ sie das Fahrzeug auf Kosten der Fahrerin abschleppen.
Diese erhielt ihr Auto erst wieder, nachdem sie der Abschleppfirma 129 Euro gezahlt hatte. Doch weil sie die Abschleppaktion für unverhältnismäßig und rechtsmissbräuchlich hielt, forderte sie das Geld von der Gemeinde zurück. Denn trotz des geringen Abstandes zu der Einmündung habe sie niemanden konkret behindert.
Die Gemeinde folgte dem Begehren der Klägerin
jedoch nicht, so dass der Fall vor Gericht landete. Dort erlitt die
Fahrzeughalterin eine Niederlage.
Nach Überzeugung des Gerichts war die Abschleppmaßnahme zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit nötig. Denn die öffentliche Sicherheit umfasst neben dem Schutz von Leib und Leben die öffentliche Rechtsordnung schlechthin. Daher liegt eine Gefahr beziehungsweise Störung bereits dann vor, wenn gegen öffentlich-rechtliche - in diesem Fall straßenverkehrsrechtliche - Vorschriften verstoßen wird, so das Gericht.
Ein verbotswidrig im Einmündungs- oder Kreuzungsbereich geparktes Fahrzeug erschwert die Übersicht in diesem Bereich, verkürzt die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder sich kreuzendem Verkehr und erhöht somit die Gefahr von Unfällen.
Gefährdet sind insbesondere die Fahrbahn überquerende Fußgänger. Dies gilt in ganz besonderem Maße für Kinder, weil sie von anderen Verkehrsteilnehmern nur erschwert wahrgenommen beziehungsweise diese nur erschwert sehen können.
Die mit in der einschlägigen Vorschrift der
Straßenverkehrsordnung bezweckte Funktion, Gefahren und Behinderungen
durch parkende Fahrzeuge in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen zu
vermeiden, wird somit durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge
beeinträchtigt.
Das Gericht hält es daher für gerechtfertigt, solche Fahrzeuge auch ohne eine konkret nachgewiesene Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer abschleppen zu lassen. Einer konkreten Gefährdung beziehungsweise Behinderung bedarf es nach Ansicht des Gerichts im Übrigen auch in anderes gelagerten Situationen nicht.
Ein Fahrzeug darf auch dann auf Kosten des Halters abgeschleppt werden, wenn zum Beispiel der Bürgersteig zugeparkt wird oder ein Fahrzeug in die Fahrbahn hineinragt. Gleiches gilt auch für Fälle, wenn ein Fahrzeug rechtswidrig in einer Feuerwehrzufahrtszone oder auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz abgestellt wird.
(verpd) (ApoRisk)
DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST
UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de
All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES
APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH
ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung
unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® Apothekenversicherung - Die All-Risk-Police für Apotheken
» ApoRecht® Apothekenversicherung - Rechtsschutz-Programm für Apotheker
» ApoSecura® Gruppen-Unfallversicherung - Beruflich und privat bestens geschützt
» ApoSana® Apotheker Krankenversicherung - Das Beste für Ihre Gesundheit
» ApoVita® Golden BUZ - Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.