Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
WEGEUNFÄLLE
Nach Angaben der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung sind die Wegeunfälle in diesem Jahr stark angestiegen. Schuld daran war unter anderem die Witterung.
Der harte Winter zu Jahresanfang hat in der ersten Jahreshälfte 2010 zu einem deutlichen Anstieg der meldepflichtigen Wegeunfälle und der Arbeitsunfälle geführt. Das teilte jetzt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit. Rückläufig waren hingegen die Schülerunfälle.
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2010 haben sich nach vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit über 120.000 meldepflichtigen Wegeunfällen knapp 30 Prozent mehr ereignet als im Vorjahreszeitraum.
Der Großteil davon ist den Angaben zufolge auf den harten Winter zu Jahresbeginn zurückzuführen. Laut DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer machen diese Zahlen deutlich, „wie wichtig umsichtiges Verhalten bei schlechter Witterung ist".
Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle, die um 7,2 Prozent auf 458.570 zunahm. Auch die Zahl der Arbeitsunfälle mit Todesfolge stieg in der ersten Jahreshälfte um knapp zehn Prozent auf 220 an. Breuer geht davon aus, dass dieser Anstieg die sich belebende Konjunktur zu Jahresanfang widerspiegelt.
Leicht rückläufig waren hingegen die tödlichen
Wegeunfälle, deren Zahl zwischen Januar und Juni 2010 um gut sechs
Prozent auf 142 zurückging. Auch die Zahl der neuen Arbeitsunfallrenten
reduzierte sich um rund zwei Prozent auf 7.562. Zudem ging die Zahl der
neuen Wegeunfallrenten um 2,5 Prozent auf 2.692 zurück.
Ein Rückgang gab es ebenfalls bei den meldepflichtigen Unfällen von Schülern, Studierenden und Kindern in Kindertagesbetreuung beim Besuch der Bildungseinrichtung, die um etwa sieben Prozent auf 627.218 abnahmen. Die tödlichen Schülerunfälle gingen um 13 Prozent auf 27 zurück.
Einen Rücklauf verzeichneten die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeinde-Unfallversicherungs-Verbände auch bei der Zahl der Wegeunfälle, die sich leicht auf 61.262 reduzierten.
Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch nicht
während der Arbeit oder auf dem Hin- und Rückweg, sondern in der
Freizeit. Deshalb bietet die gesetzliche Unfallversicherung nur einen
lückenhaften Schutz.
Bei Freizeitunfällen gilt das Verursacherprinzip. Wird ein Unfall von einem Dritten verschuldet, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, so muss dieser alle Folgen tragen. Wir der Schuldige nicht gefunden (etwa bei Fahrerflucht) oder ist mittellos, so bleibt das Opfer auf seinem Schaden sitzen.
Das gilt auch dann, wenn einem selbst ein Missgeschick passiert. Eventuell entstehende Behandlungskosten werden dann von der Krankenversicherung übernommen. Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zahlt zunächst der Arbeitgeber für sechs Wochen den Lohn weiter und dann die gesetzliche Krankenkasse einen Teil davon als Tagegeld.
Den restlichen Verdienstausfall riskiert jeder
selbst. Manche Verunglückte verlieren ihre Arbeitskraft dauerhaft. Dann
haben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und der anderen
Versorgungsträger unter Umständen Anspruch auf eine Invalidenrente.
Inwieweit dieser Anspruch ausreicht, sollte sich jeder von seinem Versicherungsfachmann ausrechnen lassen. Wer seinen Lebensstandard sichern möchte, kommt in der Regel um den Abschluss einer privaten Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht herum.
(verpd) (ApoRisk)
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