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MEHRKOSTENREGELUNG
Berlin - Noch immer ist nicht geklärt, wie die Kassen bei der Mehrkostenregelung den Hersteller- und Apothekenabschlag erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drängt deshalb zur Eile und hat GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV) aufgefordert, die Umsetzung der neuen Regelung zeitnah im Rahmenvertrag zu regeln. „Die Klärung der Einzelheiten sollte so schnell wie möglich erfolgen", sagte eine BMG-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Gebot zur Eile: Kassen und Apotheker sollen sich nach Willen des BMG schnellstmöglich einigen. Foto: Elke Hinkelbein
Als Termin steht dem Vernehmen nach der 17. Januar. Nach Ansicht des BMG
hätten sich Kassen und Apotheker aber schon vor Inkrafttreten des
Gesetzes geeinigt haben sollen. Die Vorlaufzeit war aus Sicht des
Ministeriums ausreichend. Die geplante Mehrkostenregelung sei lange
bekannt gewesen und habe nicht zur Diskussion gestanden, so die
Sprecherin.
Ende vergangener Woche hatte das BMG darauf hingewiesen, dass Apotheken
und Hersteller die gesetzlichen Abschläge auch leisten müssen, wenn sich
ein Patient für die Kostenerstattung entscheidet. Da es bislang keine
Regelung gibt, wie die Rabatte fließen sollen, trägt die Kosten im
Zweifelsfall der Versicherte. So zieht zum Beispiel die AOK
Baden-Württemberg die gesetzlichen Abschläge bei der Berechnung des
Erstattungsbetrags ab.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hatte sich wegen des
Berechnungsmodells an das BMG gewandt. Die Kassen seien nicht befugt,
bei der Erstattung die gesetzlichen Abschläge abzuziehen, bestätigte
Staatssekretär Stefan Kapferer nun in einem Schreiben an den Verband.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollen demnach darauf achten, dass die
Krankenkassen in ihren Satzungen eine rechtskonforme Umsetzung der
Mehrkostenregelung vornehmen.
Bei der AOK Baden-Württemberg wird man die Vorgaben vermutlich noch
einmal ändern und - mit Blick auf eine bundesweit einheitliche
AOK-Regelung - auf einen prozentualen Abschlag umschwenken. Den
Großhandelsabschlag, der ja bereits beim Abgabepreis abgerechnet ist,
will die AOK nicht mehr abziehen.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 13. Januar 2011, 14:44 Uhr
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