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MEHRKOSTENREGELUNG
Berlin - Die Krankenkassen warnen ihre Versicherten vor den Konsequenzen der ab Januar geltenden Mehrkostenregelung. Die KKH-Allianz rät ihren Versicherten aktuell davon ab, in der Apotheke gegen Vorkasse ein Wunschpräparat zu kaufen. „Wir empfehlen dringend, dass unsere Versicherten sich auch in Zukunft in der Apotheke für unsere Rabatt-Arzneimittel entscheiden", heißt es im Versichertenmagazin der Kasse.
Werbung für Rabatt-Arzneimittel: Die KKH-Allianz warnt ihre
Versicherten vor hohen Mehrkosten bei Wunschpräparaten. Foto: APOTHEKE
ADHOC
So bleibe jedem Patienten ein zusätzliches Kostenrisiko bei
gleichwertiger Gesundheitsversorgung erspart. Denn wer ein anderes als
das Rabattarzneimittel wähle, müsse mit Mehrkosten rechnen. Auch die AOK
Baden-Württemberg hatte auf zusätzliche Kosten hingewiesen.
Die KKH hat eigenen Angaben zufolge noch nicht festgelegt, wie hoch die
pauschalierten Abzüge letztlich sein werden. Es greife daher zunächst
eine Übergangsregelung: Für die Erstattung werde der Verkaufspreis in
der Apotheke zugrunde gelegt, höchstens allerdings der Festbetrag. Davon
werden eine Pauschale von 35 Prozent sowie 5 Prozent Verwaltungskosten
abgezogen. Darüber hinaus wird der Erstattungsbetrag um die Zuzahlung
gemindert.
Zur Veranschaulichung hat die Kasse Beispielrechnungen angestellt: Bei
einem Verkaufspreis von 200 Euro muss der Patient demnach 90 Euro selbst
tragen. Kostet ein Arzneimittel 9,95 Euro trägt der Versicherte durch
die Summe aus Eigenanteil (3,98 Euro) und Zuzahlung (5 Euro) mit 8,98
Euro knapp 90 Prozent der Kosten.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 30. Dezember 2010, 15:19 Uhr
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