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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PFLEGE-TÜV
Berlin - Ein Pflegedienst
aus dem Raum Oldenburg in Niedersachsen hat sich mit Erfolg vor Gericht
gegen die Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung gewehrt. Der Dienst
hatte dabei mit der Pflegenote 3,3 abgeschnitten, wie das Sozialgericht
Oldenburg mitteilte. Nach Ansicht der Richter hatten die Prüfer falsch
bewertet.
Der Gesetzgeber schreibt seit 2010 vor, dass die Ergebnisse der Prüfung
unter anderem ins Internet gestellt werden. Den sogenannten
Transparenzbericht fertigt der medizinische Dienst der Krankenkassen an.
Dabei müssen die Prüfer nach Angaben des Gerichts besonders den Zustand
der Gepflegten berücksichtigen. Mit Hilfe der Noten sollen sich
Pflegebedürftige und Angehörige besser informieren können.
In dem konkreten Fall sei bei der Bewertung aber fälschlicherweise zu
stark Wert darauf gelegt worden, wie gut der ambulante Dienst seine
Pflege dokumentiere. Zudem sei nur die Pflege von fünf Menschen
überprüft worden, obwohl der Dienst 80 Menschen betreue. Deshalb
untersagte das Gericht die Veröffentlichung dieses Berichtes. Die
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
dpa, Freitag, 25. Februar 2011, 15:38 Uhr
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