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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ABRECHNUNGSBETRUG
Berlin - Gegen einen
Apotheker und einen Arzt aus Hessen läuft eine Klage wegen
gewerbsmäßigen Betruges und Untreue. Die beiden Heilberufler werden
beschuldigt, zwischen 2002 und 2004 bei der AOK Hessen
Sprechstundenbedarfsartikel abgerechnet zu haben, die nie bestellt
wurden. Dadurch sei der Krankenkasse ein Schaden von etwa 550.000 Euro
entstanden, so der leitende Oberstaatsanwalt des Landgerichts Frankfurt.
Bei dem Gericht ist die Zentralstelle zur Bekämpfung für
Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen (ZBVKG)
eingerichtet.
Der Arzt soll dem Apotheker Bestelllisten für seinen Sprechstundenbedarf
übergeben haben. Der Pharmazeut habe die Rezepte dann der AOK in
Rechnung gestellt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hätten
ergeben, dass diese Artikel jedoch niemals ausgeliefert wurden. Die
Gelder der Krankenkassen hätten sich die beiden geteilt, so der
Staatsanwalt.
Die Kasse sei schon 2005 auf außerordentlich hohe Abrechnungen des
Apothekers aufmerksam geworden. Die anschließenden Ermittlungen der
ZBVKG hätten sich aber schwierig gestaltet, da der Arzt nach
Bekanntwerden des Verdachts geflohen war. Nach Untersuchungen der
Geschäftsunterlagen und der Ladenräume konnten nun genügend Beweise
sichergestellt werden, um Klage zu erheben.
Der Apotheker hat sein Geschäft laut Staatsanwaltschaft inzwischen
aufgegeben. Der flüchtige Arzt konnte im Oktober dieses Jahres
festgenommen werden. Er befinde sich derzeit in Untersuchungshaft. Im
Falle des besonders schweren Betruges - wozu der gewerbsmäßige Betrug
zählt - sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und
10 Jahren vor.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 20. Dezember 2010, 12:25 Uhr
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