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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
BETÄUBUNGSMITTEL
Berlin - Das
Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor dem Konsum von Drogen, die als
vermeintlich legale Substanzen gehandelt werden, so genannten „Legal
High"-Produkten. Sie werden als Badesalze, Lufterfrischer oder
Kräutermischungen deklariert und als angeblich legale Alternative zu
herkömmlichen Drogen angeboten.
Die harmlos wirkenden Produkte enthalten den Angaben des BKA zufolge
jedoch meistens Betäubungsmittel (BTM) oder ähnlich wirkende Stoffe, die
nicht ausgewiesen werden. Sie unterliegen damit dem BTM-
beziehungsweise dem Arzneimittelgesetz.
Dem BKA wurden Fälle aus ganz Deutschland bekannt, in denen es nach dem
Konsum von „Legal High"-Produkten zu teilweise schweren, mitunter
lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen
Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen,
Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis hin zu drohendem Nierenversagen in
Krankenhäusern notfallmedizinisch behandelt werden. Erst kürzlich hatten
Polizei und Ärzte vor der Kräuterdroge mit dem Namen „Lava Red"
gewarnt.
„Aufgrund der häufig fehlenden Deklarierung der Wirkstoffe wissen die
Konsumenten nicht, welchen Wirkstoff sie sich in welcher Konzentration
zuführen", sagt BKA-Präsident Jörg Ziercke. Weder die Wirkung noch die
Nebenwirkungen der meist unerforschten Substanzen könnten eingeschätzt
werden. Da die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals im
Zeitverlauf verändert werde, könnte auch bei wiederholtem Konsum eines
bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten
Wirkung gerechnet werden.
APOTHEKE ADHOC, Montag, 20. Dezember 2010, 14:15 Uhr
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