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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KOSMETIKA
Berlin - Verbraucher können
sich ab sofort online in einer Datenbank über Produkte mit
Nano-Partikeln informieren. Zu finden sind mehr als 200 Kosmetika,
Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittel, aber auch Wandfarben und
Textilien. Das Register wird von der Umweltorganisation BUND betrieben.
Bislang gebe es keine Kennzeichnungspflicht für Nano-Bestandteile,
kritisiert BUND. Die damit verbundenen Risiken für Gesundheit und Umwelt
seien noch nicht geklärt. Hersteller würden aber mit den neuen
Eigenschaften der Artikel werben. Die Datenbank beinhaltet laut BUND nur
einen Teil der Nano-Produkte. Verbraucher seien aufgerufen, auf weitere
Produkte hinzuweisen, damit sie in die Datenbank aufgenommen werden
können.
In der EU wurden erste Regelungen getroffen: Ab 2013 müssen Kosmetika
mit Nano-Partikeln gekennzeichent werden. Ob dies ab 2014 auch für
Lebensmittel gilt, hängt von einer noch ausstehenden Entscheidung des
EU-Parlaments ab.
Durch die geringe Partikelgröße werden die Eigenschaften von
Nanomaterialien grundlegend geändert. Die Moleküle können Zellmembranen
oder auch die Blut-Hirn-Schranke überwinden, Auswirkungen auf die
Gesundheit sind aber noch nicht vollständig erforscht.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 14. Dezember 2010, 14:31 Uhr
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