ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 10.11.2010 - Chlorhexidin wirkt pharmakologisch
    10.11.2010 - Chlorhexidin wirkt pharmakologisch
    PANORAMA – BGH-URTEIL Berlin - Arzneimittel, Medizinprodukt oder Kosmetikum? In der Frage der rechtlichen Einordnung Chlorhexidin-haltiger Mundspüllösungen hat der Bunde...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Panorama:


BGH-URTEIL

Chlorhexidin wirkt pharmakologisch

 

Berlin  -  Arzneimittel, Medizinprodukt oder Kosmetikum? In der Frage der rechtlichen Einordnung Chlorhexidin-haltiger Mundspüllösungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Leitsatzurteil gefällt: Die Substanz wirkt pharmakologisch. Eine Entscheidung zur Einstufung muss nun das Berufungsgericht treffen.

Kosmetikum oder Arzneimittel? Laut BGH hat die Substanz Chlorhexidin eine pharmakolgische Wirkung. Foto: Sunstar

Kosmetikum oder Arzneimittel? Laut BGH hat die Substanz Chlorhexidin eine pharmakolgische Wirkung. Foto: Sunstar

In dem Fall geht es um die Marke „GUM Paroex 0,12 Prozent", die als Kosmetikum im Handel und nach Angaben des Herstellers Sunstar bei Zahnärzten die Nummer 1 ist. Geklagt hatte ein Wettbewerber, der sein Produkt als Arzneimittel vertreibt.

Dem BGH zufolge hat die Vorinstanz dem Präparat zu Unrecht die pharmakologische Wirkung und damit die Eigenschaft eines Funktionsarzneimittels abgesprochen: Chlorhexidin wirke zwar nicht direkt auf die Zellen der Mundschleimhaut, reagiere aber mit Bestandteilen von Bakterien, so die Karlsruher Richter. Außerdem könne der Wirkstoff in höheren Konzentrationen von 0,1 bis 0,2 Prozent Gingivitis lindern oder heilen, so dass „eine verändernde Beeinflussung auf chemischem Weg vorzuliegen" scheine.

Dem Kläger zufolge handelt es sich bei Paroex um ein nicht zugelassenes Arzneimittel: Da auf der Verpackung mit den Claims „Mundspüllösung zur Mundpflege", „Reduziert bakteriellen Zahnbelag und hemmt dessen Neubildung" und „Schützt das Zahnfleisch und trägt zur Erhaltung der Mundgesundheit bei" geworben werde, stelle sich das Produkt für den Durchschnittsverbraucher als Arzneimittel dar. Solange das Präparat nicht zugelassen ist, solle es nicht mehr beworben oder vertrieben werden.

Die Vorinstanzen - das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - waren in ihren Entscheidungen aus 2007 beziehungsweise 2008 der Argumentation von Sunstar gefolgt: Die Mundspüllösung erfülle die Voraussetzungen für ein kosmetisches Mittel; in der Aufmachung werde auf die Anwendung in der Mundhöhle zur Reinigung und zum Schutz hingewiesen. Dem widersprach der BGH auch nicht: Der durch Fettdruck hervorgehobene Verwendungszweck „Zur Mundpflege" weise den Verbraucher darauf hin, dass es sich lediglich um ein pflegendes Produkt handele.

„Mit dem Urteil des BGH ändert sich für uns vorerst nichts", so ein Sunstar-Sprecher. „Wir werden das Produkt weiter vertreiben." Sunstar hatte die Mundspüllösung 2004 in Deutschland in den Handel gebracht, die Klage folgte ein Jahr später. Der BGH hat die vorangegangenen Urteile nun aufgehoben und die Sache zurück an das Berufungsgericht verwiesen.

Yvette Meißner, Mittwoch, 10. November 2010, 14:22 Uhr

(APOTHEKE ADHOC)

 

Weitere Meldungen


DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de

All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de

www.pharm-assec.de | www.apo-versicherung.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apotheken-versicherung.info | www.apothekerversicherung.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken