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  • 29.10.2010 - Australier verklagen Grünenthal
    29.10.2010 - Australier verklagen Grünenthal
    PANORAMA – CONTERGAN Berlin - Conterganopfer haben in Australien Klage gegen den Hersteller Grünenthal eingereicht. Das berichtete der australische Rundfunksender ABC am ...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Panorama:


CONTERGAN

Australier verklagen Grünenthal

 

Berlin  -  Conterganopfer haben in Australien Klage gegen den Hersteller Grünenthal eingereicht. Das berichtete der australische Rundfunksender ABC am Freitag. Der Wirkstoff Thalidomid sei nicht ausreichend getestet worden und hätte nicht als völlig unbedenklich verkauft werden dürfen, heißt es in der Klage. Schon fünf Jahre bevor Grünenthal 1961 das Schlafmittel vom Markt genommen habe, sei der Wirkstoff Thalidomid in Verbindung gebracht worden mit Missbildungen bei Neugeborenen. Grünenthal bestätigte die Klage.

Dem Unternehmen sei zur Kenntnis gebracht worden, dass in Melbourne „eine Klage in Bezug auf den Wirkstoff Thalidomid eingereicht worden ist", teilte der Konzern mit. Die Klage liege ihm noch nicht vor, werde aber sicher noch zugestellt. Bis dahin werde sich das Unternehmen nicht dazu äußern. Nach australischen Medienberichten reichten fünf Opfer die Klage ein. Sie beschuldigen Grünenthal demnach auch, Contergan nicht sofort vom Markt genommen zu haben, als das Gefahrenpotenzial deutlich geworden sei.

Grünenthal hatte das Schlafmittel als „ungiftig" und ohne Nebenwirkungen beworben. Es könne selbst Säuglingen und Kleinkindern bedenkenlos verabreicht werden. Erste Meldungen über Nebenwirkungen soll es zwei Jahre nach der Markteinführung gegeben haben. Dem Unternehmen hätten schon da mehrere Meldungen über Nervenerkrankungen Erwachsener an Armen und Beinen von vorgelegen, heißt es in einer wissenschaftlichen Untersuchung der Pharmazeutin Beate Kirk.

Contergan hatte Ende der 1950er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale ausgelöst. Weltweit kamen 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, davon 5000 in Deutschland.

Deutsche Conterganopfer können nicht gegen Grünenthal klagen. Mit Gründung der Contergan-Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" 1971 wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem automatisch alle etwaige bestehende Ansprüche von Opfern gegen die Firma Grünenthal, deren Gesellschafter, Geschäftsführer und Angestellte erloschen.

dpa, Freitag, 29. Oktober 2010, 18:40 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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