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PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK
Bonn - Die katholische
Kirche lehnt die umstrittenen Gentests an Embryonen strikt ab. „Die
Selektion extrakorporal erzeugter Embryonen ist ein massiver Verstoß
gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz",
erklärte Weihbischof Anton Losinger. Er gehört dem Deutschen Ethikrat
sowie der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz an.
Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen
Chromosomenbefundes verstoße nicht nur gegen die Menschenwürde und das
Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit, sondern auch
gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Verbot der Benachteiligung
wegen einer Behinderung. Dieses schütze einen Embryo mit
voraussichtlichem Gendefekt ebenso vor Diskriminierung wie geborene
Menschen mit Behinderung.
Der Bundesgerichtshof hatte im Juli geurteilt, dass die
Präimplantationsdiagnostik (PID) nach einer künstlichen Befruchtung
nicht verboten sei. Das Embryonenschutzgesetz geht auf diese Frage
nicht ein. Als es erlassen wurde, war die PID in Deutschland noch nicht
verfügbar. Losinger forderte, die sich durch das Urteil ergebenden
Lücken im Gesetz zu schließen - etwa durch ein Verbot der PID. Eine
begrenzte Zulassung sei nicht möglich. Denn wo es um Lebensrecht und
Menschenwürde gehe, dürfe es keine Kompromisse geben.
Die PID ist in der Regierungskoalition umstritten. Während Teile der
CDU sich für ein Moratorium aussprechen, an dessen Ende ein Verbot
stehen soll, will die FDP begrenzte Tests notfalls mit den Stimmen der
Opposition durchsetzen.
dpa, Mittwoch, 13. Oktober 2010, 19:01 Uhr
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