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APOTHEKEN-PICK-UP
Berlin - Das Abholkonzept „Vorteil24" steht vor erheblichen juristischen Problemen: Laut Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen verstoßen die betreibenden Apotheker gegen das Gesetz. Mehrere Landkreise an Rhein und Ruhr bereiten nach Informationen von APOTHEKE ADHOC Maßnahmen gegen das Modellprojekt der Apothekenkooperation Linda (MVDA) vor. Das Ministerium kritisiert die „Inanspruchnahme von Räumlichkeiten und Dienstleistungen einer deutschen Apotheke".
Keine Inanspruchnahme durch Montanus: Linda-Apotheken dürfen nach
Ansicht des Gesundheitsministeriums in NRW keine Pick-up-Stellen sein.
Foto: Elke Hinkelbein
Der niederländischen Apotheke sei es grundsätzlich erlaubt, zugelassene
Arzneimittel an Endverbraucher zu versenden. „Die deutsche Apotheke
verstößt jedoch gegen apothekenrechtliche Vorschriften. Rezeptsammlung,
Paketabgabe und Inkassodienste für einen Dritten sind keine
apothekenüblichen Tätigkeiten, da die apothekenüblichen Tätigkeiten
umfassend und abschließend im Apothekengesetz und in der
Apothekenbetriebsordnung aufgezählt sind", teilte das Ministerium auf
Anfrage mit.
Der Amtsapotheker in einem Landkreis ist bereits gegen einen Apotheker
aktiv geworden, der „Vorteil24" betreibt - offenbar in Abstimmung mit
dem Ministerium: „Weitere einzelne Behörden bereiten entsprechende
Maßnahmen unter Koordinierung des Gesundheitsministeriums vor", heißt es
aus Düsseldorf. Andere warten noch ab. Das Ministerium hat Vertreter
der Gemeinden zu einer Besprechung am 1. März eingeladen.
Unterstützung vom Bundesgesundheitsministerium in Berlin benötigt NRW
nach eigenen Angaben nicht. Die Länder nähmen den Vollzug des
Apothekengesetzes eigenverantwortlich wahr, hieß es. Auch unter den
Ländern gebe es Abstimmungen, in Einzelfragen auch unter Beteiligung des
Bundes. Eine solche Abstimmung zum Modell „Vorteil24" sei aber nicht
erforderlich. Das BMG hatte auf Anfrage ebenfalls auf die alleinige
Zuständigkeit der Länder verwiesen.
Im Kreis Euskirchen geht der Streit um „Vorteil24" bereits in die zweite
Runde: Eine Apotheke in der Gemeinde Kall wurde vom Amtsapotheker
erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Nach einem ersten Schriftwechsel
hatte die Behörde eine Ordnungsverfügung gegen den Apotheker erlassen,
die allerdings an einem Formfehler gescheitert war. Nach Ablauf der
Stellungnahmefrist könnte die neue Verfügung Anfang März verschickt
werden.
Bei Linda möchte man sich zu Details derzeit nicht öffentlich äußern.
Solche Interna würden in Absprache mit den Apotheken geklärt, sagte eine
Sprecherin. Die Testphase des Modells mit rund 40 teilnehmenden
Linda-Apotheken laufe aber weiter.
Alexander Müller, Montag, 21. Februar 2011, 11:49 Uhr
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