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hier ist der vollständige Text für Sie:
SCHLECKER-VERSANDAPOTHEKE
Berlin - Die niederländische Versandapotheke Vitalsana betreibt laut Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) in Deutschland eine Apotheke ohne Betriebserlaubnis. Zudem verbot das Gericht der Schlecker-Tochter heute, eine pharmazeutische Beratung nur über eine kostenpflichtige Hotline anzubieten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist zulässig.
Keine Betriebserlaubnis: Die Schlecker-Tochter Vitalsana verstößt laut OLG Stuttgart gegen deutsches Apothekenrecht. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung und verschiedene
Serviceleistungen der Versandapotheke moniert und die Klage später
erweitert: Weil Vitalsana ein Call-Center in Deutschland betreibe und
maßgebliche Tätigkeiten der Versandapotheke am Schlecker-Hauptsitz in
Ehingen durchgeführt würden, liege ein Verstoß gegen das
Fremdbesitzverbot vor.
Anders als die Vorinstanz folgte das OLG dieser Argumentation: Laut
Urteilstenor muss es Vitalsana unterlassen, „in Deutschland ohne die
erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis einen Apothekenbetrieb auch nur
teilweise zu unterhalten".
Das Landgericht Ulm hatte die Klage im Mai 2010 weitestgehend
abgewiesen. Die Richter hatten Vitalsana nur untersagt, mit Bestell- und
Abholscheinen zu werben, auf denen nicht klar zwischen Drogeriekette
und Versandapotheke unterschieden wird. Zudem wurde das unumgängliche
Mitschneiden der Beratungsgespräche verboten. Dass bei der
Telefon-Hotline grundsätzlich Gebühren anfallen, war aus Sicht der Ulmer
Richter dagegen kein Problem. Auch einen Verstoß gegen das
Fremdbesitzverbot erkannte die Vorinstanz nicht.
Beide Seiten waren gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen. Die
Wettbewerbszentrale war dabei erfolgreich und hat die Klage somit in
allen Punkten durchgesetzt. Vitalsana muss auf das Verfahren vor dem BGH
hoffen. Die Begründung des OLG Stuttgart liegt noch nicht vor.
Alexander Müller, Donnerstag, 17. Februar 2011, 17:46 Uhr
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