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NUTZENBEWERTUNG
Berlin - Für die forschenden Pharmaunternehmen brechen im kommenden Jahr in Deutschland neue Zeiten an. Erstmals müssen sie schon zum Zeitpunkt der Markteinführung belegen, dass ihre neuen Arzneimittel besser sind als etablierte Therapien. Gelingt ihnen der Nachweis des Zusatznutzens, wird mit den Kassen der Preis verhandelt. Der britisch-schwedische Pharmakonzern AstraZeneca will sich als erster dem neuen Verfahren unterziehen.
Pionier beim G-BA: AstraZeneca unterzieht sich mit Brilique der frühen Nutzenbewertung. Foto: AstraZeneca
Der Launch für das neue AstraZeneca-Medikament Brilique (Ticagrelor) ist
in Deutschland für den 3. Januar geplant. Die Zulassung der
EU-Kommission für den oralen Thrombozytenaggregationshemmer kam Anfang
Dezember. Die Markteinführung wäre damit auch noch vor dem Inkrafttreten
des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) möglich gewesen. Doch
diese Option hat AstraZeneca nicht gewählt: „Wir haben uns bewusst
entschieden, uns dem neuen Verfahren zu stellen", sagt Dr. Claus Runge,
Mitglied der Geschäftsleitung bei AstraZeneca, gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Mit besonderem Wohlwollen seitens des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) rechnet der Konzern nicht: „Es wird keine Vorschusslorbeeren
geben, weil die Kriterien für die Bewertung klar sind", sagt Runge. Je
nach Indikation kann ein Zusatznutzen vorliegen, wenn ein Arzneimittel
den Gesundheitszustand oder die Lebensqualität verbessert, die
Krankheitsdauer verkürzt oder das aber Überleben verlängert. Auch
Medikamente, die weniger Nebenwirkungen haben, können als Verbesserung
anerkannt werden.
Keine Vorschusslorbeeren: Dr. Claus Runge von AstraZeneca geht davon aus, den Nutzen von Brilique belegen zu können. Foto: AstraZeneca
Die Hersteller stehen damit vor der Herausforderung, dass sie mit ihren
Studien gleichzeitig die Kriterien für die Zulassung und für die
Nutzenbewertung erfüllen müssen. AstraZeneca geht zuversichtlich in das
Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass wir den Zusatznutzen für Ticagrelor
belegen können", sagt Runge. Die Zulassungsstudie habe gezeigt, dass
Brilique schneller und besser wirke als Clopidogrel. Schon zum Zeitpunkt
der Markteinführung könne man - wie vom G-BA gefordert - Aussagen zu
patientenrelevanten Endpunkten machen.
Zwar wurde die Zulassungsstudie, an der mehr als 18.000 Patienten
teilgenommen haben, geplant, lange bevor in Deutschland über die
Einführung der frühen Nutzenbewertung diskutiert wurde. Dass man die
neuen Anforderungen dennoch erfüllen kann, hängt mit den internationalen
Entwicklungen zusammen. „Wir werden in verschiedenen Ländern nach dem
Nutzen gefragt. Es reicht heutzutage nicht mehr, lediglich die Qualität,
Wirksamkeit und Sicherheit eines neuen Produktes zu belegen", sagt
Runge.
Beim G-BA laufen die Vorbereitungen für das neue Verfahren auf
Hochtouren. Bis Ende Januar muss die Verfahrensordnung stehen. Innerhalb
von sechs Monaten müssen die Experten über den Zusatznutzen
entscheiden; allerdings gibt es bei den ersten Bewertungen längere
Übergangsfristen. Bei AstraZeneca ist man optimistisch, dass die
Bewertung zügig über die Bühne geht. „Ich gehe davon aus, dass wir im
Sommer ein Ergebnis auf dem Tisch haben werden", sagt Runge.
Je eher der Beschluss vorliegt, desto mehr Zeit bleibt dem Hersteller
für die Verhandlung mit den Kassen. Spätestens ein Jahr nach der
Markteinführung müssen sich die Parteien auf den Erstattungspreis
geeinigt haben. Gibt es keinen Konsens, entscheidet eine Schiedsstelle -
der Preis gilt dann rückwirkend zum Ablauf des ersten Jahres.
Désirée Kietzmann, Montag, 27. Dezember 2010, 14:23 Uhr
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