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hier ist der vollständige Text für Sie:
BUNDESKARTELLAMT
Berlin - Das Bundeskartellamt hat gegen zwölf Chemiegroßhändler Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 15 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen sollen über mehrere Jahre ihre Preise und Lieferquoten abgesprochen haben. Betroffen war nur der Großhandel, also keine Direktlieferungen der Chemikalienproduzenten.
Verbotene Preisabsprachen: Das Bundeskartellamt hat Bußgelder gegen Chemiegroßhändler verhängt. Foto: Bundeskartellamt
Die Bußgelder beziehen sich laut Kartellamt auf sechs verschiedene
regionale Kartelle. Die Behörde ermittelt mach eigenen Angaben in diesem
Zusammenhang noch gegen 16 weitere Unternehmen. Jetzt habe man den
ersten Teil des Gesamtverfahrens abgeschlossen. Folgende Firmen haben
bislang Bußgeldbescheide erhalten, zum Teil mit verschiedenen
Gesellschaften: BÜFA Chemikalien, CG Chemikalien, Hanke & Seidel,
Reher & Ramsden, Solvadis, Stockmeier Chemie (mehrfach), Julius
Hoesch, H. Möller, Gebr. Overlack Chemische Fabrik.
Eingeleitet wurde das Verfahren Ende 2006 aufgrund eines
Kronzeugenantrags der Brenntag AG. Gegen dieses Unternehmen sei wegen
der Bonusregelung deshalb keine Geldbuße verhängt, teilte das Kartellamt
mit. Alle weiteren genannten Unternehmen hätten sich im Laufe des
Verfahrens zu einer umfassenden Kooperation bereit erklärt. Dies habe
bei der Bemessung der Bußgelder entsprechende Berücksichtigung gefunden.
Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann
beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch eingelegt werden. Allerdings
wollen alle betroffenen Unternehmen laut Kartellamt die Verfahren
einvernehmlich beenden.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 07. Dezember 2010, 10:08 Uhr
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