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VERSANDAPOTHEKEN
Berlin - Die Versandapotheke „Zur Rose" will den Entzug der Versanderlaubnis nicht hinnehmen und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Revision einlegen. Wie der in Halle verantwortliche Apotheker Ulrich Nachtsheim soeben mitteilte, halte „Zur Rose" die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt (OVG) für falsch.
Apotheke und Dienstleister: "Zur Rose" kämpft um die Versanderlaubnis. Foto: APOTHEKE ADHOC
Laut OVG verstößt die Einschaltung eines Call-Centers gegen die
Verpflichtung zur persönlichen Leitung des Apothekers. „Hierbei setzt
das Oberverwaltungsgericht auf unzutreffende Hypothesen in tatsächlicher
Hinsicht auf und kommt auch in rechtlicher Hinsicht zu unzutreffenden
Einschätzungen", so Nachtsheim.
Der Apotheker sieht sich auch nach der Entscheidung des OVG im Recht:
„Die Apotheke Zur Rose ist nach wie vor der Auffassung, dass die
Versandhandelserlaubnis vom Landesverwaltungsamt in absolut rechtmäßiger
Art und Weise erteilt worden ist und geht davon aus, dass das
Bundesverwaltungsgericht dies in der Revisionsinstanz bestätigen wird."
Das OVG hatte der Versandapotheke die Versanderlaubnis entzogen, da
wegen der Kooperationsvereinbarungen zwischen Nachtsheim und der
deutschen Tochter der gleichnamigen schweizerischen Ärzte-AG eine
übermäßige Beeinflussung des Apothekers bestehe.
Laut Firmenunterlagen aus dem Jahr 2009 erbringt „Zur Rose" für die
Apotheke eine ganze Reihe von Dienstleistungen:
„Bereitstellung/Vorhaltung von Arzneimitteln, Leistungen im Rahmen der
Verpackung und des Versands der Arzneimittel, Abrechnung der versandten
Arzneimittel gegenüber Krankenkassen und Kunden sowie Betreiben eines
Call-Centers." Außerdem treibt „Zur Rose" die „Etablierung des
Firmenimages sowie Marktexpansion durch Entwicklung spezieller
Marketingaktivitäten" voran.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 30. November 2010, 09:47 Uhr
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