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  • 29.11.2010 - Großhandel lässt Apotheken warten
    29.11.2010 - Großhandel lässt Apotheken warten
    MARKT – EINKAUFSKONDITIONEN Berlin - Mit der Einführung des Großhandelsabschlags in Höhe von 0,85 Prozent ändern sich zum kommenden Jahr auch die Einkaufsbedingungen f...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Markt:


EINKAUFSKONDITIONEN

Großhandel lässt Apotheken warten

 

Berlin  -  Mit der Einführung des Großhandelsabschlags in Höhe von 0,85 Prozent ändern sich zum kommenden Jahr auch die Einkaufsbedingungen für die Apotheken. Noch ist unklar, wie die Konditionen ab Januar aussehen werden; die rund 250 Außendienstmitarbeiter der Großhändler können derzeit kaum weiterhelfen. Bis zum Jahresende wollen die Firmen ihren Kunden konkrete Ansagen machen. Eine Tendenz zeichnet sich aber bereits ab: Neben Rabattkürzungen wird es vermutlich auch Leistungseinschränkungen geben.

Warten auf Konditionen: Deutschlands Apotheken warten auf die Einkaufsbedingungen für 2011. Foto: Elke Hinkelbein

Warten auf Konditionen: Deutschlands Apotheken warten auf die Einkaufsbedingungen für 2011. Foto: Elke Hinkelbein

Gehe/Celesio wird nach Angaben von Konzernchef Dr. Fritz Oesterle seine Rabattpraxis ändern: Ab 2012 würden nur noch diejenigen Apotheken günstiger beliefert, die ihre Bestellungen zusammenfassten und nicht mehrfach am Tag wenige Packungen orderten, so Oesterle gegenüber den Stuttgarter Nachrichten. Details stünden noch nicht fest, ergänzte ein Konzernsprecher auf Nachfrage. Wann die Apotheken über die neuen Konditionen informiert werden, sei ebenfalls noch offen.

Auch Noweda-Chef Wilfried Hollmann hatte die Mitglieder in der vergangenen Woche aufgefordert, bei der Suche nach Einsparpotentialen mitzuhelfen. Bereits zuvor hatten die Sanacorp und Max Jenne Kürzungen angekündigt. Nach Angaben des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) müssen alle Apotheken mit Leistungseinschränkungen rechnen: Anders sei eine Kostenreduzierung im operativen Geschäft nicht möglich.

Viele Apotheker machen sich daher mittlerweile Gedanken, dass ihr Lieferant ihnen nicht nur die Rabatte kürzt, sondern zusätzlich Touren streicht, neue Lieferpauschalen oder Zuschläge für einzelne Fahren erhebt oder die Zahlungsziele nach vorne verlegt. Vor allem Apotheken mit kurzem Lieferturnus, langen Anfahrtwegen und geringer Liquidität könnten von schlechteren Konditionen betroffen sein.

Spätestens 2012 werden die Funktionsrabatte definitiv eingeschränkt: Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) deckelt den rabattfähigen Anteil der Großhandelsvergütung auf 3,15 Prozent. Die Großhändler hatten bereits für das kommende Jahr mit einer Umstellung gerechnet und den Konditionenwettbewerb noch einmal angeheizt. Unterstellt man ein durchschnittliches Rabattniveau von 5 Prozent, werden viele Apotheken von Einschnitten betroffen sein.

Neben Leistungsanpassungen und Konditionenkürzungen bringt der Großhandelsabschlag weitere Belastungen für die Apotheken: Für Rx-Arzneimittel, die vor dem Stichtag eingekauft werden, drohen aufgrund des gesenkten Verkaufspreises Lagerwertverluste. Je nach Zusammensetzung könnten sich die Einbußen bei einem Warenlager von 70.000 Euro auf mehrere hundert Euro summieren.

Noch ist unklar, ob es eine Unterstützung durch die Großhändler geben wird. Immerhin sind die Firmen selbst betroffen und werden im Zweifelsfall einen Nachweis des Bezugsweges fordern. Ein Stichtagsausgleich sei nicht vorgesehen, heißt es dazu beim Phagro: Jeder Großhandel müsse für sich entscheiden, ob und in welcher Form Lagerwertverluste kompensiert werden.

Weil der Abschlag als durchlaufender Posten geplant ist, sinkt in geringem Umfang auch das Apothekenhonorar: Basis des 3-prozentigen Aufschlags sind die Einkaufspreise. Geht man von stagnierenden Zahlen aus, fehlen den Apotheken jährlich rund 6,3 Millionen Euro, das sind noch einmal rein rechnerisch rund 300 Euro pro Apotheke und Jahr.

Selbst technische Details zur Umsetzung des Großhandelsabschlags sind noch offen. Die 0,85 Prozent sollen sowohl den Krankenkassen als auch den privaten Krankenversicherungen zu Gute kommen; laut Gesetzestext sind daher alle verschreibungspflichtigen, erstattungsfähigen Medikamente betroffen. Bei einzelnen Präparaten ist trotzdem offen, ob für sie der Abschlag fällig wird: Schwierig könnte die Zuordnung beispielsweise bei langwirksamen Insulinanaloga werden, für die die Hersteller trotz Ausschluss aus dem GKV-Leistungskatalog Selektivverträge geschlossen haben.

Über die Zuteilung der Grenzfälle entscheidet zur Zeit der Verwaltungsrat der Informationsstelle für Arzneimittel (IFA), in dem Hersteller, Großhändler und Apotheken vertreten sind. Die IFA muss zudem noch die neuen Apothekeneinkaufs- und Verkaufspreise für das kommende Jahr berechnen.

Janina Rauers, Montag, 29. November 2010, 13:18 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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