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PREISWERBUNG
Berlin - Das Apothekenfranchise-Konzept easyApotheke will die eigene Preiswerbung notfalls vor Gericht verteidigen. Die von der Wettbewerbszentrale geforderte Unterlassungserklärung werde man jedenfalls nicht unterschreiben, teilte easy-Chef Oliver Blume in einem offenen Brief an den Chef der Zentrale, Dr. Reiner Münker, mit.
Pro Preiskampf: easy-Chef Oliver Blume will mit Vergleichspreisen werben. Foto: Elke Hinkelbein
Der Gebrauch der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) sei seit 2004
gängige Praxis und trage entscheidend zur Preistransparenz bei, schreibt
Blume. Dies als irreführende Werbung abzumahnen, führe weder zu einem
fairen Wettbewerb noch sei es im Sinne der Verbraucher.„Stattdessen
werfen Sie den Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt um Jahre zurück und
stellen sich in den Dienst von Lobby- und Interessensverbänden, die die
Liberalisierung des Apothekenmarktes am liebsten ganz rückgängig machen
würden", so Blume.
Die Wettbewerbszentrale hatte bundesweit Apotheken angeschrieben und
verschiedene Rabattangebote beanstandet. Blume schreibt, es dränge sich
der Eindruck auf, dass die Wettbewerbszentrale nicht an einer
wettbewerbsfördernden Preistransparenz nicht interessiert sei. Zum
Schluss bietet er etwas versöhnlicher an, gemeinsam eine korrekte
Formulierung zu erarbeiten.
Für Blumes Kritik hat Christiane Köber, Rechtsanwältin bei der
Wettbewerbszentrale, kein Verständnis: „Das geht vollkommen an der Sache
vorbei. Was hat es mit Preistransparenz zu tun, wenn man mit
unverbindlichen Preisempfehlungen wirbt, die es gar nicht gibt?", sagte
sie in einer ersten Stellungnahme gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Umgekehrt
gilt: Hat ein Unternehmen eine UVP ausgesprochen, können Apotheken
selbstverständlich damit werben", so Köber.
Dagegen ist der Bezug auf einen „Apothekenverkaufspreis" (AVP) aus ihrer
Sicht irreführend. Denn der Preis, den die Krankenkassen für im
Ausnahmefall verschriebene OTC-Arzneimittel erstatten, habe für den
Verbraucher keine Bedeutung, so Köber. „Die komplexe Preisgestaltung
kann der Verbraucher nicht nachvollziehen."
APOTHEKE ADHOC, Montag, 22. November 2010, 13:17 Uhr
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