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ÄRZTEBESTECHUNG
Berlin - Das Amtsgericht Ulm hat zwei Ärzte wegen Betrug, Untreue und Bestechlichkeit verurteilt. Zwischen 2002 und 2004 hatten die Mediziner 14 Zahlungen vom Generikahersteller Ratiopharm erhalten und im Gegenzug ihren Patienten Ratiopharm-Produkte verschrieben. Die Ärzte wurden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einem Bußgeld von jeweils 20.000 Euro verurteilt.
Bestechliche Ärzte: Das Amtsgericht Ulm hat zwei Mediziner
verurteilt, die Schecks von Ratiopharm angenommen hatten. Foto: Elke
Hinkelbein
Die Ärzte meldeten dem Unternehmen regelmäßig ihre Umsätze und erhielten
für jedes abgegebene Medikament 8 Prozent des Herstellerabgabepreises.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Tatsache, dass die Mediziner
die Zahlungen nicht an ihre Kassenärztliche Vereinigung gemeldet hatten.
Die beiden Ärzte haben inzwischen Berufung gegen ihre Verurteilung
wegen Bestechlichkeit eingelegt. Der Fall kommt nun vor das Ulmer
Landgericht.
Wenn das Urteil gegen die beiden Ärzte aus Baden-Württemberg
rechtskräftig wird, wäre dies ein Präzedenzfall. Erstmals seien Ärzte
wegen Bestechlichkeit bestraft worden, die nicht an einer Klinik oder
einem Krankenhaus angestellt waren, sagte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel.
Nach Informationen der Südwest Presse laufen noch zahlreiche
Ermittlungen gegen Mediziner und Pharmareferenten in der Sache. Ein
Großteil der ursprünglich 3400 Verfahren wurde inzwischen allerdings
gegen die Zahlung von Geldbußen eingestellt. Die SPD-Fraktion kündigte
an, demnächst einen Antrag ins Parlament einzubringen, der
Korruptionshandlungen niedergelassener Ärzte zu Straftatsbeständen
macht.
APOTHEKE ADHOC, Freitag, 29. Oktober 2010, 15:01 Uhr
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