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  • 29.10.2010 - Urteil wegen Ratiopharm-Schecks
    29.10.2010 - Urteil wegen Ratiopharm-Schecks
    MARKT – ÄRZTEBESTECHUNG Berlin - Das Amtsgericht Ulm hat zwei Ärzte wegen Betrug, Untreue und Bestechlichkeit verurteilt. Zwischen 2002 und 2004 hatten die Mediziner 14 ...

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ÄRZTEBESTECHUNG

Urteil wegen Ratiopharm-Schecks

 

Berlin  -  Das Amtsgericht Ulm hat zwei Ärzte wegen Betrug, Untreue und Bestechlichkeit verurteilt. Zwischen 2002 und 2004 hatten die Mediziner 14 Zahlungen vom Generikahersteller Ratiopharm erhalten und im Gegenzug ihren Patienten Ratiopharm-Produkte verschrieben. Die Ärzte wurden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einem Bußgeld von jeweils 20.000 Euro verurteilt.

Bestechliche Ärzte: Das Amtsgericht Ulm hat zwei Mediziner verurteilt, die Schecks von Ratiopharm angenommen hatten. Foto: Elke Hinkelbein

Bestechliche Ärzte: Das Amtsgericht Ulm hat zwei Mediziner verurteilt, die Schecks von Ratiopharm angenommen hatten. Foto: Elke Hinkelbein

Die Ärzte meldeten dem Unternehmen regelmäßig ihre Umsätze und erhielten für jedes abgegebene Medikament 8 Prozent des Herstellerabgabepreises. Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Tatsache, dass die Mediziner die Zahlungen nicht an ihre Kassenärztliche Vereinigung gemeldet hatten. Die beiden Ärzte haben inzwischen Berufung gegen ihre Verurteilung wegen Bestechlichkeit eingelegt. Der Fall kommt nun vor das Ulmer Landgericht.

Wenn das Urteil gegen die beiden Ärzte aus Baden-Württemberg rechtskräftig wird, wäre dies ein Präzedenzfall. Erstmals seien Ärzte wegen Bestechlichkeit bestraft worden, die nicht an einer Klinik oder einem Krankenhaus angestellt waren, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel.

Nach Informationen der Südwest Presse laufen noch zahlreiche Ermittlungen gegen Mediziner und Pharmareferenten in der Sache. Ein Großteil der ursprünglich 3400 Verfahren wurde inzwischen allerdings gegen die Zahlung von Geldbußen eingestellt. Die SPD-Fraktion kündigte an, demnächst einen Antrag ins Parlament einzubringen, der Korruptionshandlungen niedergelassener Ärzte zu Straftatsbeständen macht.

APOTHEKE ADHOC, Freitag, 29. Oktober 2010, 15:01 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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