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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
ARZNEIMITTEL-ABGABETERMINAL
Berlin - Der
Automatenhersteller Rowa hat noch Hoffnung für sein
Arzneimittel-Abgabeterminal Visavia. Zwar hat das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Abgabe von Medikamenten über
Automaten Ende Juni weitgehend verboten. Doch derzeit prüft man im
rheinland-pfälzischen Kelberg, wie die Vorgaben des Gerichts umgesetzt
werden können.
Nicht zulässig: Das BVerwG hat die Medikamentenabgabe über Automaten weitgehend verboten. Foto: Elke Hinkelbein
Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel genügte der
Automat laut BVerwG den Dokumentationspflichten nicht, da der Apotheker
das Rezept nicht unmittelbar bei der Abgabe unterschreibt. Rowa will
hier mit einer elektronischen Signatur Abhilfe schaffen. Damit könnte
auch der Apotheker das Rezept zeichnen, der vom Call-Center aus
tatsächlich die Abgabe verantwortet. Auch die zuvor vermischten
Zuständigkeiten hatten die Richter bemängelt.
Überhaupt war das Call-Center ein Knackpunkt in dem letztinstanzlichen
Verfahren um Visavia. Die Fernsteuerung des Terminals laufe auf einen
„zeitweisen Fremdbetrieb der Apotheke" hinaus, urteilte das BVerwG.
Damit ist das Visavia-Servicecenter de facto gestorben. Laut
Rowa-Geschäftsführer Markus Willems wäre jetzt denkbar, Apotheken den
Betrieb von Visavia nur für die eigenen Filialen zu erlauben. „In
diesem Fall wäre die Frage der Weisungsbefugnis unkritisch", sagte
Willems.
Vorgaben umsetzen: Rowa-Geschäftsführer Markus Willems will Visavia rechtlich wasserdicht machen. Foto: Elke Hinkelbein
OTC-Arzneimittel dürfen über Visavia derzeit nur zu den Öffnungszeiten der Apotheke abgegeben werden. Denn laut BVerwG haben Kunden, die nachts eine Apotheke aufsuchen, einen höheren Beratungsbedarf - der jedoch über eine Videokonferenz nicht gleichwertig gedeckt werden kann. Als Lösung will Rowa den Visavia-Service künftig nur Patienten mit Kundenkarte anbieten. Diese könnten somit vorab über das Terminal aufgeklärt werden. Damit sei die Erwartungshaltung der Nutzer klar, so Willems.
Am wenigsten Probleme bereiten Rowa die freiverkäuflichen Arzneimittel.
Das BVerwG hatte die Abgabe dieser Präparate grundsätzlich verboten,
weil sie automatisch, also ohne Beratung, erfolgte. Künftig soll bei
jedem Einsatz des Terminals ein Apotheker zugeschaltet werden, kündigte
Willems an.
Während Rowa mit diesen Maßnahmen versucht, hierzulande den Auflagen
des Gerichts zu entsprechen, läuft der Vertrieb im Ausland weiter. In
Italien gibt es zwei Pilotprojekte. In Finnland trete zum Jahreswechsel
eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Abgabe über Automaten erlaube,
so Willems.
Alexander Müller, Freitag, 15. Oktober 2010, 14:23 Uhr
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