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USA
Berlin - Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat das für die Todesstrafe verwendete Betäubungsmittel Thiopental offenbar schon im vergangenen Jahr aus Europa importiert. Medienberichten zufolge soll mindestens eine Lieferung des Narkotikums über Umwege aus einem österreichischen Werk des Schweizer Generikaherstellers Sandoz gekommen sein. Sechs Todeskandidaten haben indes Anklage gegen die FDA erhoben. Die Begründung: Die Exekution mit importierten Arzneimitteln sei unmenschlich.
Auf der Suche nach Thiopental: Die US-Arzneimittelbehörde FDA
importiert schon seit vergangenem Jahr das Narkotikum Thiopental - und
wird nun von sechs Todeskandidaten verklagt. Foto: Elke Hinkelbein
Da Thiopental in den USA nicht mehr hergestellt wird, hatte die FDA in
Europa nach Alternativen gesucht. Der österreichische TV-Sender ORF
hatte berichtet, dass der britische Großhändler Archimedes im
vergangenen Herbst mehr als 525 Gramm Thiopental in die USA exportiert
hat - genug um 100 Menschen vor ihrer Hinrichtung zu betäuben. Die
Briten sollen das Betäubungsmittel über Sandoz in Österreich bezogen
haben.
Sandoz weist den Vorwurf einer Beteiligung zurück: „Sandoz produziert
injizierbares Thiopental unter anderem im Auftrag einer Drittfirma, die
ihren Sitz in Großbritannien hat und das Produkt wiederum direkt an
Archimedes verkauft", so das Unternehmen. Archimedes Pharma sei kein
direkter Kunde von Sandoz und daher für die kommerzielle Auslieferung
selbst verantwortlich. „Es ist uns nicht möglich, die Lieferketten von
Firmen, die keine direkten Kunden von uns sind, zu überwachen", erklärt
Sandoz. Bei Archimedes war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu
erreichen.
Wegen des Imports ist in den Vereinigten Staaten unterdessen ein
Rechtsstreit entbrannt. Im Auftrag von sechs Todeskandidaten hat eine
US-amerikanische Großkanzlei die FDA verklagt. Die Begründung: Die FDA
habe während des letzten Jahres bewusst nicht genehmigtes Thiopental für
den Import zugelassen, welches in tödlichen Injektionen verwendet
wurde.
Ein US-Bundesgesetz verbietet den Import von verschreibungspflichtigen
Medikamenten. Nur in Ausnahmefällen dürfen ausländische Händler
Medikamente nach Zulassung der FDA importieren. „Egal welche Meinung man
über die Todesstrafe hat, keine vernünftige Person kann Interesse an
stümperhaften oder unmenschlichen Exekutionen haben", so einer der
klagenden Anwälte.
In der EU versucht man indes, die Ausfuhr von dem für Todesstrafen
verwendeten Thiopental zu stoppen. Auf Hinweis mehrerer
Menschenrechtsorganisationen sowie der britischen Regierung untersucht
die EU-Kommission eigenen Angaben zufolge derzeit mögliche Restriktionen
für den Export. Zwar gebe es bereits Ausfuhrbestimmungen für Produkte,
die explizit für die Todesstrafe oder Folter gedacht sind. „Thiopental
ist aber ein Anästhetikum, das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
als essentielles Medikament geführt wird", so ein Sprecher der
Kommission. Der Vorrat des Arzneimittels müsse daher in allen
Gesundheitssystemen der Welt gesichert werden.
Benjamin Rohrer, Freitag, 11. Februar 2011, 17:56 Uhr
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Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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