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UNGARN
Berlin - In Ungarn sind seit dem 1. Januar Neugründungen von Apotheken durch Großhändler, Pharmaunternehmen und Offshore-Finanzinvestoren verboten. Fremdinvestoren, die nicht den genannten Gruppen angehören, können sich weiter an Apotheken beteiligen, allerdings müssen die Mehrheitsanteile von Apothekern gehalten werden. Für die bestehenden Ketten gibt es einen Bestandsschutz; allerdings muss bis 2014 mindestens ein Viertel der Besitzanteile pro Apotheke an einen approbierten Apotheker übertragen werden. Spätestens 2017 müssen die heutigen Kettenbetreiber die Mehrheit ihres Besitzes und die Leitung der Apotheken an Pharmazeuten abgegeben haben.
Regulierung im Hauruck-Verfahren: Das ungarische Parlament hat Apothekenketten verboten. Foto: Paula Funnell
Auch Neugründungen von Apotheken werden in Zukunft stärker reguliert. In
Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern muss auf 4000 Verbraucher
mindestens eine Apotheke kommen, in kleineren Orten 4500. Zur nächsten
Offizin muss ein Mindestabstand von 250 Metern eingehalten werden.
Ein Apotheker darf maximal vier Filialen besitzen. Für Neugründungen
benötigen Pharmazeuten in Zukunft eine Konzession, die an die Person
gebunden ist und vererbt werden kann, sofern der Erbe ebenfalls
Apotheker ist. Neue Konzessionen werden über öffentliche Ausschreibungen
vergeben.
Auch Rabattsysteme wie etwa Rx-Boni oder Werbegeschenke sind fortan
verboten. Kundenkarten sind nur erlaubt, wenn der Kunde die gesammelten
Punkte für pharmazeutische Dienstleistungen wie etwa Blutdruckmessen
nutzt.
Der erste Entwurf der Reform war im November bekannt geworden. Der
ungarische Gesundheitsstaatssekretär, Dr. Miklós Szócska, hatte
Vertreter der Apothekerverbände, der Apothekenketten sowie des
Großhandels zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Nach diversen
schriftlichen Änderungsanträgen der Grossisten und Apothekenketten
verabschiedete das Parlament am 20. Dezember aber eine Version, die vom
ersten Entwurf nur unwesentlich abweicht.
Bereits 2001 hatte die rechts-konservative Regierung ein fast
identisches Apothekengesetz verabschiedet, welches die
Mehrheitsbeteiligung von Pharmazeuten vorschrieb. Den Ketten wurde
damals eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt. Damaliger
Regierungschef: Viktor Orbán (Fidesz Partei), unter dessen Federführung
auch das neue Gesetz verabschiedet wurde.
Die Reregulierung kam jedoch nicht zustande: Kurz vor Ablauf der
Übergangsfrist liberalisierte die sozialliberale Nachfolgeregierung den
Apothekenmarkt. Neben Fremd- und Mehrbesitzverbot kippte die Regierung
unter anderem die apothekerliche Anwesenheitspflicht sowie die
Apothekenpflicht für bestimmte Wirkstoffe der Selbstmedikation. Sogar
OTC-Automaten waren erlaubt worden.
Bei der ungarischen Apothekerkammer hält man die Reform für angemessen.
„Sechs Jahre sind für alle Beteiligten genug Zeit, um sich auf die
Neuordnung vorzubereiten", sagte ein Sprecher. Pharmazeuten, die sich
für die Übernahme oder Neugründung einer Apotheke interessieren, würden
durch staatliche Fördermittel unterstützt.
Die Apothekenketten protestieren gegen die Reregulierung und wollen nun
vor dem ungarischen Verfassungsgericht klagen. „Der rückwirkende
Eingriff des Staates in bestehendes Eigentum ist verfassungswidrig",
sagt Karolina Korodi, Präsidentin des Kettenverbandes. Etwa ein Drittel
der rund 800 ungarischen Kettenapotheken ist im Besitz der Großhändler
Phoenix, Hungaropharma und Humantrade (Teva).
Benjamin Rohrer, Montag, 10. Januar 2011, 10:41 Uhr
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