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USA
Berlin - Insgesamt 421 Millionen US-Dollar müssen drei Pharmahersteller in den USA als Strafe zahlen, weil sie Apotheken Einkaufsrabatte gewährt haben, ohne diese zu melden. Die Konditionen sollen zu Lasten der staatlichen Versicherungssysteme Medicare und Medicaid gegangen sein. Durch den Vergleich mit Vertretern des Justizministeriums entgehen die Firmen einem Strafverfahren.
Kein Kickback für Apotheken: In den USA müssen drei Pharmafirmen
Strafe zahlen, weil sie Einkaufsrabatte gewährt haben. Foto: Elke
Hinkelbein
Der US-Konzern Abott, die US-Niederlassung des deutschen Unternehmens B.
Braun Melsungen sowie Roxane, die Generika-Tochter des deutschen
Pharmakonzerns Boehringer Ingelheim, waren beschuldigt worden, den
staatlichen Versicherungsprogrammen höhere Erstattungspreise genannt zu
haben als Apotheken und Ärzten tatsächlich Rechnung gestellt wurden.
Die drei Unternehmen haben damit gegen das „Anti-Kickback Law"
verstoßen: Personen oder Unternehmen, die in vertraglichen Beziehungen
mit staatlich finanzierten Einrichtungen stehen, dürfen demnach in
Verträgen mit Dritten keine Konditionen aushandeln, die zu Lasten der
staatlichen Einrichtungen gehen.
Das 1972 eingeführte Bundesgesetz enthält jedoch die Klausel, dass dem
Beschuldigten nachgewiesen werden muss, dass er willentlich gegen die
Regelung verstoßen hat. In der Vergangenheit hatten Pharmafirmen daher
oftmals argumentiert, von dem Gesetz nichts zu wissen. Im aktuellen Fall
konnte den Firmen jedoch nachweisen, dass sie in Arztpraxen und
Apotheken offensiv mit der Extra-Marge geworben hatten.
Ven-a-Care, eine Firma aus Florida, hatte gegen die drei Unternehmen
geklagt. Gesetzliche Grundlage ist der so genannte „False Claims Act",
der es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, im Namen der Regierung
gerichtlich gegen die illegale Verwendung von Staatsgeldern vorzugehen.
Kommt es zu Kompensationszahlungen, wird der Kläger dafür belohnt. Im
aktuellen Fall erhält Ven-a-Care 88 Millionen Dollar.
Es ist nicht das erste Mal, dass Ven-a-Care auf diese Weise zu Geld
kommt. Schon im Jahr 2000 hatte die 5-Mann-Firma die Regierung darauf
hingewiesen, dass die US-Fresenius-Tochter National Medical Care (NMC)
zu Lasten von Medicare Rabatte gewährte. Von der außergerichtlichen
Zahlung in Höhe von 486 Millionen Dollar gingen 40 Millionen Dollar an
Ven-a-Care. Zwei Jahre später erhielt die Firma 1,5 Millionen Dollar aus
einem Vergleich mit Bayer.
2006 wurde Ven-a-Care sogar vom Verband der Steuerzahler für seine
Enthüllungen ausgezeichnet. Medienberichten zufolge plant das
Unternehmen aus Florida derzeit weitere Klagen gegen Unternehmen - alle
auf der Grundlage des „False Claim Act".
Das Unternehmen war 1987 von einem Apotheker und einer Krankenschwester
als Homecare-Anbieter gegründet worden. Ven-a-Care entwickelte sich gut
und wurde schnell auch für Großkonzerne interessant: 1991 machte NMC -
damals noch nicht in der Hand von Fresenius - Ven-a-care ein
Übernahmeangebot.
Nachdem die Firma ablehnte, gründete NMC ebenfalls in Florida ein
Konkurrenzunternehmen. Ven-a-Care zog vor Gericht - an dem langwierigen
Fall drohte das Unternehmen finanziell zu zerbrechen. Mit einem
ehemaligen FBI-Agenten begann der Apotheker daher, gegen die
Rabattpolitik von NMC zu ermitteln.
Enthüllungen dieser Art könnten in Zukunft zunehmen. Denn der von
Präsident Barack Obama verabschiedete „Patient and Affordable Care Act"
sieht vor, dass man den Beschuldigten nicht mehr nachweisen muss, dass
sie willentlich gegen die Regelung verstoßen haben.
Benjamin Rohrer, Dienstag, 14. Dezember 2010, 18:14 Uhr
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