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FRANKREICH
Berlin - Die französische Apothekerkammer will sich der von der Europäischen Kommission verhängte Kartellstrafe von 5 Millionen Euro nicht beugen. „Wir erwägen eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof", sagte Kammerpräsidentin Isabelle Adenot. Die Sanktion sei ungerechtfertigt.
Ungerechtfertigte Strafe: Die französische Apothekerkammer will vor
dem EuGH gegen die Strafe der EU-Kommission klagen. Foto: Elke
Hinkelbein
„Ich kann nicht zulassen, dass behauptet wird, die Kammer habe den
Patienten und dem französischen Staat geschadet", so Adenot. Die Kammer
habe stets die Interessen der öffentlichen Gesundheit geschützt.
Die EU-Kommission wirft der Kammer vor, auf dem französischen Markt für
biomedizinische Analysen Mindestpreise durchgesetzt und insbesondere
Laborgruppen behindert zu haben. Gestern verhängte sie eine Strafe in
Höhe von 5 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverzerrung.
In Frankreich dürfen medizinische Untersuchungslabore nur durch so
genannte „klinische Biologen" betrieben werden - das sind entweder
Pharmazeuten oder Mediziner. Allerdings können auch ausländische
Biologen in Form einer juristischen Person in Frankreich Labore
betreiben. Berufsfremde Kapitalgesellschaften aus Ländern ohne
Fremdbesitzverbot können damit in Frankreich als Biologen und damit als
Mehrheitsbesitzer anerkannt werden.
Die Apothekerkammer hat die Aufsicht über die Labore. Sie habe ihre
disziplinarischen Befugnisse systematisch genutzt, um Laborgruppen zu
behindern, so der Vorwurf der EU-Kommission.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 09. Dezember 2010, 11:06 Uhr
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