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  • 24.02.2011 - Geschenke häufiger als Barrabatte
    24.02.2011 - Geschenke häufiger als Barrabatte
    APOTHEKENPRAXIS – RX-BONI Berlin - Ob Apotheken kleine Rabatte beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewähren dürfen, liegt im Ermessen der Landesapotheker...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


RX-BONI

Geschenke häufiger als Barrabatte

 

Berlin  -  Ob Apotheken kleine Rabatte beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewähren dürfen, liegt im Ermessen der Landesapothekerkammern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Rx-Boni bis zu einem Euro wettbewerbsrechtlich erlaubt, den zuständigen Aufsichtsbehörden berufsrechtlich aber freie Hand gelassen. Obwohl die Apothekerkammern ein hartes Durchgreifen angekündigt haben, erhalten einer Umfrage zufolge die meisten Apothekenkunden Rx-Boni. Hinter der Umfrage steht der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP).

Bonus auf Rezept: Laut einer GfK-Befragung erhalten 14,1 Prozent der Apothekenkunden Barrabatte. Foto: Elke Hinkelbein

Bonus auf Rezept: Laut einer GfK-Befragung erhalten 14,1 Prozent der Apothekenkunden Barrabatte. Foto: Elke Hinkelbein

Im Auftrag des EAMSP hat das Marktforschungsunternehmen GfK 1000 Verbraucher zu Rx-Boni befragt. Demnach haben zwei Drittel beim Einlösen ihres Rezeptes einen Vorteil erhalten. 45 Prozent bekamen ein Geschenk, fast jeder Vierte konnte Punkte oder Taler sammeln. Immerhin 14,1 Prozent der Apothekenkunden gaben an, einen direkten Preisnachlass erhalten zu haben, 7,3 Prozent eine Gutschrift für OTC-Einkäufe. Rund jeder dritte Kunde erhielt nach eigenen Angaben gar keine Vorzüge. Wie viele Apotheken tatsächlich Rx-Boni gewähren, geht aus der Umfrage nicht hervor.

Im Versandhandel profitieren vor allem ausländische Anbieter von Rx-Boni, weil sie sich nicht an die deutschen Preisvorschriften halten und oftmals Rabatte über einem Euro gewähren. Ob dies legal ist, muss der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichte klären. Der BGH will ausländische Versender an die Arzhneimittelpreisverordnung binden, das Bundessozialgericht hatte dies in einem früheren Verfahren anders gesehen.

Im EAMSP haben sich acht Versandapotheken zusammengeschlossen, darunter drei Anbieter aus den Niederlanden: die zu Medco Celesio gehörenden Versender DocMorris und Europa Apotheek Venlo sowie die Schlecker-Tochter Vitalsana. Die deutschen Vertreter im Verband sind Sanicare, easyApotheke und Apotal. Mitglied sind außerdem die schweizerische Zur Rose sowie iLekaren aus der Slowakei.

APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 24. Februar 2011, 14:00 Uhr

(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichtenLink

 

 

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