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FAMILIENPFLEGEZEIT
Berlin - Der von Schwarz-Gelb geplante Pflegeurlaub könnte sich auch auf den Alltag in den Apotheken auswirken. Um Angehörige zu pflegen, dürfen Angestellte laut Gesetzesentwurf ab 2012 ihre Stunden reduzieren, um sie später nachzuarbeiten. Aus Sicht der Inhaber können sich Apotheken aufgrund ihrer Personalstruktur solche langfristigen Freistellungen aber nicht erlauben. Auch die Angestellten bemängeln das Gesetz.
Dünne Personaldecke: Apotheken können den Ausfall von Fachkräften nur schwer kompensieren. Foto: APOTHEKE ADHOC
Laut Koalitionsvorschlag dürfen Arbeitnehmer zwei Jahre lang ihre
Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Das
Gehalt soll trotzdem zu 75 Prozent weiter gezahlt werden. Nach Rückkehr
in die Vollzeitbeschäftigung beziehen sie für den gleichen Zeitraum ein
um 25 Prozent verringertes Gehalt. Eine Verpflichtung für die
Arbeitgeber soll es aber nicht geben.
„Ob freiwillig oder nicht, die Mehrzahl der Apotheken kann sich so etwas
kaum erlauben", erklärt Theo Hasse, Vorsitzender des
Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA). Die Personaldecke sei zu
dünn; zudem sei es schwierig, einen passenden Ersatz zu bekommen. „Das
könnte in den Apotheken zum Chaos führen", sagt Hasse. Es sei viel
wichtiger, die private Hauspflege im Vergleich zu externen Anbietern
attraktiver zu machen: „Die pflegenden Angehörigen müssten durch direkte
Zahlungen noch mehr unterstützt werden", so Hasse.
Die zinsfreien Darlehen, die Unternehmen für die Weiterzahlung des
Gehaltes von der bundeseigenen KfW-Bankengruppe erhalten können, sieht
Hasse als „Mogelpackung" an. „Das Geld muss ja trotzdem irgendwann
bezahlt werden."
Bei der Apotheken-Gewerkschaft Adexa unterstützt man die Grundidee des
Gesetzes, ist aber mit der Umsetzung nicht zufrieden: „Alles, was die
Pflege von Angehörigen erleichtert, begrüßen wir", erklärt eine
Sprecherin. Man befürchte jedoch, dass sich mit der Neuregelung für
Apotheken nicht allzu viel ändert: „Im Schnitt arbeiten
Apothekenmitarbeiter ohnehin nur 27,7 Stunden in der Woche." Dass die
Freistellung für den Arbeitgeber freiwillig ist, mache es zudem
unwahrscheinlich, dass Apothekenmitarbeiter davon Gebrauch machen
könnten.
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte ursprünglich geplant,
für Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf den Pflegeurlaub einführen zu
wollen. Sie scheiterte damit allerdings am Koalitionspartner FDP.
Benjamin Rohrer, Donnerstag, 17. Februar 2011, 15:26 Uhr
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