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  • 08.02.2011 - AOK Bayern verzichtet auf Apotheken
    08.02.2011 - AOK Bayern verzichtet auf Apotheken
    APOTHEKENPRAXIS – INKONTINENZVERSORGUNG Berlin - Apotheken in Bayern sind ab April von der Versorgung von AOK-Versicherten mit ableitenden Inkontinenz-Hilfsmitteln faktisc...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


INKONTINENZVERSORGUNG

AOK Bayern verzichtet auf Apotheken

 

Berlin  -  Apotheken in Bayern sind ab April von der Versorgung von AOK-Versicherten mit ableitenden Inkontinenz-Hilfsmitteln faktisch ausgeschlossen. Weil die Bedingungen der Kasse zum Beitritt in den Versorgungsvertrag für Apotheken kaum zu erfüllen sind, hatte sich der Bayerische Apothekerverband (BAV) aus den Verhandlungen verabschiedet. Jetzt bietet die AOK ihren Versicherten Hilfe bei der Suche nach neuen Dienstleistern.

Versorgung ohne Apotheken: Die AOK Bayern hat Hilfsmittelverträge mit Sanitätshäusern geschlossen. Foto: Elke Hinkelbein

Versorgung ohne Apotheken: Die AOK Bayern hat Hilfsmittelverträge mit Sanitätshäusern geschlossen. Foto: Elke Hinkelbein

Die AOK hatte schon im Oktober 2009 bekannt gegeben, dass sie Hilfsmittelverträge mit Leistungserbringern schließen möchte. Rechtliche Auseinandersetzungen hatten den Start jedoch verzögert. Seit November 2010 hatte die Kasse zusammen mit dem BKK Landesverband Bayern schließlich Verträge mit mehreren Sanitätshäusern oder deren Fachverbänden geschlossen. Ableitende Inkontinenzprodutken sind beispielsweise Urinbeutel oder Katheter.

Zu den Vertragsklauseln zählen unter anderem personelle Voraussetzungen: Demnach muss jeder Partner der Kasse eine examinierte Krankenschwester oder -pflegerin beschäftigen. Für den BAV waren die Forderungen der Kasse inakzeptabel. Daher habe man keinen Vertrag mit der AOK geschlossen, heißt es in einem Schreiben des Verbands an die Mitglieder. Auch die AOK ging demnach davon aus, dass die Mehrzahl der Apotheken die Bedingungen nicht erfüllen würden.

Apotheken, die dem Vertrag nicht von sich aus beitreten können oder wollen, bietet die Kasse eine Übergangsfrist bei der laufenden Versorgung an: Im ersten Quartal dürfen Bestandskunden weiterhin versorgt werden, Neukunden dürfen die Apotheken dagegen nicht annehmen. Ab April sind Apotheken ohne Vertrag dann endgültig ausgeschlossen.

Die Kasse hat derweil ihre Versicherten gebeten, sich bei ihrer Apotheke zu erkundigen, ob sie dem Vertrag beigetreten ist. Ansonsten werde die Kasse bei der Suche nach einem neuen Partner behilflich sein. Als Leistungen des Vertrags preist die AOK eine kostenlose Lieferung der Produkte innerhalb von drei Tagen, kostenlose Muster und günstige Angebote sowie umfassende Beratung.

Alexander Müller, Dienstag, 08. Februar 2011, 13:00 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

 

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