ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 02.02.2011 - DAV und GKV bei Rahmenvertrag einig
    02.02.2011 - DAV und GKV bei Rahmenvertrag einig
    APOTHEKENPRAXIS – AMNOG Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich gestern nach sechsstündigen Verhandlungen darauf geeinigt, wie ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


AMNOG

DAV und GKV bei Rahmenvertrag einig

 

Berlin  -  Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich gestern nach sechsstündigen Verhandlungen darauf geeinigt, wie die offenen Fragen bei der Mehrkostenregelung und der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) geregelt werden sollen. Die Vereinbarungen stehen noch unter Gremienvorbehalt, sind also von der Zustimmung der Verbandsvorstände abhängig.

Endlich einig: Nach langen Verhandlungen haben sich Kassen und Apotheker gestern auf einen neuen Rahmenvertrag verständigt. Foto: APOTHEKE ADHOC

Endlich einig: Nach langen Verhandlungen haben sich Kassen und Apotheker gestern auf einen neuen Rahmenvertrag verständigt. Foto: APOTHEKE ADHOC

Bei reinen N-Verordnungen sollen die Austauschmöglichkeiten erweitert werden. Zwar gilt weiterhin, dass vorzugsweise innerhalb der neuen Spannen ausgetauscht wird. Liegen die verfügbaren Packungen allerdings außerhalb, kann die Apotheke laut Einigung auch eine alte N-Größe abgeben. Dadurch wird der Situation Rechnung getragen, dass viele Normgrößen derzeit noch nicht der Marktrealität entsprechen. Zudem können Rabattverträge über alte N-Größen somit bedient werden.

Hat der Arzt allerdings die Stückzahl verordnet, muss sich die Apotheke daran orientieren. Liegt sie innerhalb der neuen Spannen, darf in dieser Größenordnung abgewichen werden - bei einer Verordnung über 98 Stück Omeprazol können also 95 bis 100 Stück gegeben werden. Steht eine Stückzahl außerhalb der Spannen auf dem Rezept, muss genau diese abgegeben werden. Sind 60 Stück verordnet, darf also nicht gegen 56 ausgetauscht werden, auch wenn beide Packungen früher N3 waren.

Bei der Mehrkostenregelung wurde eine Lösung gefunden, wie die Krankenkassen den Apotheken- und den Herstellerrabatt auch bei der Wahl eines Wunscharzneimittels erhalten. Dazu soll das Rezept wie herkömmlich über das Rechenzentrum laufen, der Patient erhält für die Abrechnung mit seiner Kasse eine Kopie der Verordnung. Er bezahlt in der Apotheke weiterhin den kompletten Verkaufspreis.

Auf dem Rezept wird für die Einziehung der Rabatte die PZN des abgegebenen Wunscharzneimittels aufgedruckt, im Summenfeld erscheint eine Null. Zusätzlich soll ein Kennzeichen - ähnlich wie bei Nicht-Verfügbarkeit von Rabatt- oder Reimportarzneimitteln - aufgetragen werden. So soll das Rechenzentrum erkennen, dass es sich um ein Wunscharzneimittel handelt. Apotheken und Rechenzentren sollen für die Abwicklung eine geringfügige Aufwandsentschädigung erhalten.

Die genauen Regelungen sollen im Rahmenvertrag festgehalten werden. Das Inkrafttreten ist für den 1. April geplant.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 02. Februar 2011, 17:00 Uhr

Lesen Sie auch

Packungsgrößenverordnung: Mehr als 800 neue N-Größen

Packungsgrößenverordnung: Marktgerechte N-Größen erst ab Juli

N-Kennzeichen: BMG machtlos bei Packungsgrößen

Packungsgrößen: Immer noch Fehler in der Apotheken-EDV

Packungsgrößenverordnung: Die skurrilen Regeln der Substitution

Rahmenvertrag: BMG mahnt Apotheker und Kassen zur Eile

Packungsgrößenverordnung: AOK: Rabattvertrag sticht N-Größe

Video-Spezial Packungsgrößenverordnung: Apotheken kämpfen mit Normgrößen

Mehrkostenregelung: BMG macht Apothekern und Kassen Druck

Mehrkostenregelung: Becker: AOK legt AMNOG falsch aus

Mehrkostenregelung: AOK: Keine Vorteilnahme durch Apotheken

Mehrkostenregelung: BMG: Apotheker müssen Abschlag leisten

(APOTHEKE ADHOC)

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

 

Weitere Meldungen


NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG - SOLCHE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de

DETAILIERTE CHECKLISTE UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES DER APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle Fälle
http://www.aporisk.de

DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de

All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de

APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich sein können
http://www.aporisk.de

MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung - geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de

ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de

PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für (fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de

 

www.pharm-assec.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apothekenversicherungen.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken