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hier ist der vollständige Text für Sie:
MEDIKAMENTENVERNEBLER
Berlin - Seit Jahresbeginn dürfen die Apotheken in Berlin und Brandenburg AOK-Patienten wieder mit Medikamentenverneblern für die unteren Atemwege versorgen. Auch die Vermietung entsprechender Geräte ist nun wieder möglich. Die Krankenkasse wendet sich damit zumindest in diesem Bereich von der Exklusivversorgung durch wenige Anbieter ab.
Wieder abgabeberechtigt: Apotheken in Berlin und Brandenburg
dürfen AOK-Patienten wieder mit Inhalatoren versorgen. Foto: APOTHEKE
ADHOC
Ende 2008 hatten die damals noch nicht fusionierten AOKen in Berlin und
Brandenburg die Hilfsmittelversorgungsverträge mit den
Apothekerverbänden in Bezug auf Inhalations- und Atemtherapiegeräte
gekündigt und die Versorgung ausgeschrieben. In den vergangenen zwei
Jahren konnten die Patienten deshalb nur durch Exklusivpartner der AOK
beliefert werden, darunter zwei Berliner Sanitätshäuser, ein Fachbetrieb
für Rehabilitationstechnik aus Potsdam sowie ein Medizintechnikhändler
aus Magdeburg.
Beide Bundesländer waren in jeweils zwei Lose unterteilt worden, von
denen jedes durch einen Vertragspartner beliefert wurde. Dies bedeutete
für die Patienten zusätzliche Wege und zum Teil offenbar lange
Wartezeiten. Von Problemen möchte die AOK allerdings nicht sprechen. Die
Versorgung sei aus Kundensicht insgesamt positiv bewertet worden, sagt
ein Sprecher. Dennoch: Zum Jahresende 2010 sind die Verträge mit den
Ausschreibungsgewinnern ausgelaufen und von den Kassen trotz Option
nicht verlängert worden.
Eine neue Ausschreibung soll es nicht geben. Die aus der Fusion
hervorgegangene AOK Nordost hat die Leistungserbringer stattdessen um
Vertragsangebote gebeten. Ein Ergebnis gibt es zwar noch nicht, aber
laut AOK sollen zeitnah neue Verträge geschlossen werden. Insbesondere
der Berliner Apotheker-Verein (BAV) habe Interesse signalisiert. „Wir
hoffen, demnächst mit der AOK zu einer für beide Seiten
zufriedenstellenden Vertragslösung zu kommen, die den Apotheken die
Versorgung zu angemessener Vergütung ermöglicht", sagt
BAV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Wagner. Auch in Brandenburg strebt
man eine baldige Einigung an.
Neben einer Kollektivlösung wäre auch der Schluss eines Einzelvertrages
möglich, dem sich dann alle Apotheken anschließen können, die an der
Versorgung interessiert sind. Bis dahin müssen die Apotheken der AOK in
jedem Fall einen Kostenvoranschlag übermitteln, wenn sie
Medikamentenvernebler beliefern wollen.
Nicht versorgt werden dürfen weiterhin Patienten, die in 2009 oder 2010
von den Ausschreibungsgewinnern beliefert wurden, denn der
Versorgungszeitraum wurde auf vier Jahre festgelegt. Er läuft auch nach
Beendigung der Verträge weiter; entscheidend ist, wann das Rezept
ausgestellt wurde.
Désirée Kietzmann, Freitag, 28. Januar 2011, 11:02 Uhr
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