Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VIDEO-SPEZIAL
Berlin - Kosmetikpräparate
haben in der Freiwahl ihren festen Platz. Einige Apotheken gehen einen
Schritt weiter: Sie bieten regelmäßig Kosmetikbehandlungen an. Aber
damit bewegen sie sich auf dünnem Eis. Denn ob Peelings, Masken und
Massagen in die Apotheke gehören, entscheiden die Aufsichtsbehörden. Und
die legen Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung sehr
unterschiedlich aus.
Die Inhaberin der Pluspunkt Apotheke in Gütersloh klagt deshalb vor
Gericht. Apothekerin Petra Huwald hatte vor einem Jahr eine
Kosmetikkabine eingerichtet. Als der Amtsapotheker zu seinem üblichen
Kontrollbesuch kam, gab es Ärger. Der Prüfer stellte fest, dass ein
Büroraum für Kosmetikanwendungen benutzt wird.
Der Kreis Gütersloh verbot die Behandlungen und stützt sich dabei auf
die Apothekenbetriebsordnung: „Der Kunde muss durch die Apotheke
hindurchgehen, um in diesen Raum zu gelangen, vorbei an
Medikamentenvorräten et cetera. Das ist grundsätzlich so nicht
zulässig", sagt der Sprecher des Kreises, Jens Focken. „Die
Räumlichkeiten stehen im Zentrum der Kritik, weil unserer Auffassung
nach eine Kosmetikbehandlung zwar jeder Apotheke gestattet ist, aber
dann bitte räumlich deutlich getrennt und extra angemeldet als
Nebengewerbe."
Das sieht die Apothekerin anders. Sie hat einen Anwalt eingeschaltet und
klagt gegen das Verbot. „Der Landkreis möchte im vorliegenden Fall das
Ziel erreichen, dass der Kosmetikbereich aus der Apotheke ausgegliedert
wird und in eigenständigen Räumlichkeiten betrieben wird", erklärt der
Anwalt, Helmut Müller. „Demnach handelt es sich um ein eigenständiges
Gewerbe, das in einer Apotheke nichts zu suchen hat."
Der Anwalt und seine Mandantin wollen, dass das Verbot aufgehoben wird.
Weder eine Anmeldung noch eine räumliche Trennung sei nötig. Ihre
Begründung: Die Apothekenbetriebsordnung gilt gar nicht für
Kosmetikbehandlungen. „Unseres Erachtens sind Kosmetikbehandlungen als
Nebengeschäft in einer Apotheke zulässig, dies ergibt sich aus Paragraph
21 des Apothekengesetzes", so Müller.
Was ein Nebengeschäft ist, wird laut Müller im Gesetz nicht genau
definiert. „Das Gesetz unterscheidet nur zwischen apothekenüblicher Ware
und Nebengeschäften. Das heißt - so wird es zumindest bisher von der
Rechtssprechung gesehen - ein Nebengeschäft darf nicht das normale
Geschäft in der Menge, im Umfang, im Arbeitseinsatz überwiegen. Es muss
sich eben auf einen kleineren Bereich beschränken."
Nun entscheiden die Richter beim Verwaltungsgericht Minden, ob
Kosmetikbehandlungen in die Apotheke gehören. Beim Kreis ist man
optimistisch - im Vorfeld hat sich die Verwaltung Rückendeckung vom Land
geholt. „Wir sind auf das Landesministerium zugegangen in dieser
Frage", so Focken. „Das Ministerium ist der gleichen Meinung wie wir:
Kosmetikbehandlungen in Apotheken sind nicht zulässig."
„Sollte das Gericht nicht in unserem Sinne entscheiden, werden wir
garantiert in Berufung gehen", kündigt Müller an. Der Anwalt geht davon
aus, dass der Fall große Beachtung finden wird: „Grundsätzlich ist es
richtig, es handelt sich im vorliegenden Fall um eine
Einzelentscheidung, die nur Frau Huwald betrifft. Es handelt sich aber
beim Apothekengesetz und bei der Apothekenbetriebsordnung um eine
Bundesgesetz und um eine Bundesverordnung. Diese sind für alle deutschen
Apotheker anwendbar, und wenn sie dergestalt auslegt werden vom
Verwaltungsgericht Minden, dass Kosmetikbehandlungen in einer Apotheke
zulässig sind, dann wird dieses Urteil auch in Bayern und Berlin
Beachtung finden."
Solange bietet die Pluspunkt Apotheke weiterhin Kosmetikbehandlungen an.
Bis zur Gerichtsentscheidung allerdings nur für Stammkunden.
Janina Rauers, Mittwoch, 26. Januar 2011, 13:54 Uhr
Lesen Sie auch
Nebengeschäfte: Keine Kosmetikkabine in der Apotheke
Kosmetikbehandlungen: Apothekenkosmetik vor Gericht
Kommentar: Flickenteppich für Apotheken
ApBetrO-Novelle: BMG vertagt Apotheken- Betriebsordnung
Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG -
SOLCHE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht
einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.de
DETAILIERTE CHECKLISTE
UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES
DER
APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle
Fälle
http://www.aporisk.de
DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST
UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für
den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.de
All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES
APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.de
DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH
ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung
unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.de
DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN
MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder
Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.de
WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE
APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil
der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.de
APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht:
die Apothekenübergabe ist eine
Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.de
APOTHEKENZAHL IN DEUTSCHLAND SINKT ERSTMALS SEIT 2003
Ludwig Erhards freie Marktwirtschaft - oder wie Apotheken erfolgreich
sein können
http://www.aporisk.de
MEHR FREIRAUM FÜR WICHTIGE AUFGABEN
Die Deutschen suchen privat die Risiko- und Bestandsabsicherung -
geschäftlich ist sie noch wichtiger
http://www.aporisk.de
ARZNEIMITTELLIEFERVERTRÄGE
Bei Apothekenrisiken auf die richtigen Allianzen setzen
http://www.aporisk.de
PRESSEMITTEILUNG
Kosten senken im Apothekenbetrieb durch eine Geschäftsversicherung für
(fast) alle Risiken
http://www.aporisk.de
www.pharm-assec.de | www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apothekenversicherungen.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.