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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PACKUNGSGRÖSSENVERORDNUNG
Berlin - Die Vorschläge zur Substitution in der Apotheken-Software sind nach den neuen Regeln zuweilen skurril. Je nach Kombination aus Stückzahl oder N-Klasse auf der Verordnung spuckt die EDV unterschiedliche Ergebnisse aus. Während die Apotheker Retaxationen befürchten, gerät der Markt in Bewegung.
Austauschen oder nicht? Die Substitution ist mit dem AMNOG komplizierter geworden. Foto: Elke Hinkelbein
Vertrackt ist die Situation beispielsweise bei Omeprazol: Die Firma KSK
hat (neben anderen Herstellern) ihre 15er-Packung noch als N1 gemeldet -
nach den neuen Regeln zu Unrecht. Bei N-Verordnungen taucht sie deshalb
in der Software auf, der Apotheker soll zugunsten des
Rabattarzneimittels substituieren.
Anders bei Verordnungen über 15 Kapseln: Bei Herstellern, die richtig
als „nicht therapiegerecht" gelistet sind, blendet die Software die
N-Artikel aus. Es kommt keine Aufforderung zum Austausch. Nur bei
Präparaten, die vom Hersteller ebenfalls (falsch) als N1 gemeldet
wurden, kommt der Hinweis auf KSK. Die Austauschregeln hängen somit vom
Suchbegriff des Apothekers ab.
Bei KSK spürt man die Folgen bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten
des Arzneimittel-Neuordnungsgesetzes (AMNOG): Weil die meisten
Hersteller richtig gemeldet haben, ist der Absatz der N1-Packung nach
Angaben des Herstellers zuletzt eingebrochen. Bislang war die N1 wegen
der marktüblichen Stückzahl die erfolgreichste Einheit im Rabattvertrag.
Sehr viel besser als zuvor laufen dagegen die größeren Einheiten: Die
98er-Packung ist eine „echte" N3 und muss nach den neuen Regeln auch bei
Verordnungen über 100 Kapseln zwingend substituiert werden. Je nach
Region hat sich der Absatz des Herstellers nach eigenen Angaben
verzehnfacht.
Auch die N2-Packung mit 28 Kapseln wird vorübergehend mehr verkauft.
Hier profitiert KSK wiederum davon, dass die Packung als N2 gemeldet
wurde. Eigentlich liegt die N2-Spanne bei Omeprazol seit Januar bei 45
bis 55 Stück. Die Software empfiehlt bei N-Verordnungen heute aber einen
Austausch zugunsten des Rabattpartners.
Nicht angezeigt wird dagegen die kleinere N3 mit 56 Stück, obwohl sie
viel näher an einer Normgröße liegt. Eine typische Verordnung über 60
Stück liegt nämlich außerhalb der N-Spannen und muss nach Lesart des
Deutschen Apothekerverbands (DAV) exakt erfüllt werden. KSK hätte sich
gewünscht, dass die Spannenregel mit prozentualen Abweichungen auch auf
solche Verordnungen angewandt wird.
Trotzdem zahlt sich die Umstellung für KSK unterm Strich aus: Nach
Hochrechnungen aus dem Markt hat der AOK-Rabattpartner beim
Omeprazol-Umsatz Hexal von Platz 1 verdrängt. Ausschlaggebend ist dabei
das Geschäft mit der N3-Packung.
Im Februar dürften sich die Anteile erneut verschieben: In der
aktualisierten Software müssten dann alle Präparate nach den neuen
Normgrößen gelistet sein. Eine Substitution außerhalb der Spannen wäre
endgültig nur noch über exakte Stückzahl-Verordnungen möglich - und für
die Apotheken wäre Einiges klarer.
Allerdings lägen dann mehrere Rabattarzneimittel außerhalb der Spannen,
was den Krankenkassen nicht passen dürfte. Derzeit verhandeln der
GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) noch über die
konkreten Vorgaben. Eine Einigung soll in diesem Monat erfolgen.
Alexander Müller, Dienstag, 18. Januar 2011, 15:33 Uhr
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