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hier ist der vollständige Text für Sie:
GENERIKA-AUSTAUSCH
Berlin - Ab heute können Patienten bei generischen Verordnungen in der Apotheke ihr Wunscharzneimittel erhalten. Bei der Frage, wie viel Mehrkosten auf den Patienten zukommen, werden die Apotheker die Antwort in den meisten Fällen aber schuldig bleiben müssen. Anders als die AOK Baden-Württemberg, die die Apotheken über die Ermittlung des Erstattungspreises informiert hat, wollen viele Kassen ihre Versicherten lieber selbst aufklären - oder auch nicht.
Black-Box Rabattvertrag: Die Apotheker können ihre Patienten kaum über die Mehrkosten informieren. Foto: Marcus Witte
Die Techniker-Krankenkasse (TK) informiert ihre Versicherten im Internet
darüber, dass sie maximal die Kosten erstattet, die bei
Inanspruchnahme der Sachleistung entstanden wären. Zusätzlich werden die
Zuzahlung sowie 20 Prozent Abschlag für die entgangenen Rabatte
abgezogen. Ist das gewählte Arzneimittel teurer als das
TK-Rabattarzneimittel oder teurer als eines der drei preisgünstigsten
Präparate, werden noch einmal 10 Prozent abgezogen.
Auch die AOK Plus erwartet nicht, dass der Patient in der Apotheke über
die möglichen Kosten informiert wird. „Der Apotheker kann nur sagen,
dass der Patient nicht erwarten kann, den vollen Preis zu erhalten",
sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Kasse will ihren
Versicherten eigenen Angaben zufolge die Differenz zum
Rabattvertrags-Arzneimittel in Rechnung stellen. Die Höhe der
Verwaltungspauschale stehe noch nicht fest. Im März soll die neue
Satzung beschlossen werden, in der die letzten Details geregelt werden.
Bei der AOK Bayern wird nach Angaben der Kasse derzeit an den letzten
Details zur Kostenerstattung gearbeitet. Ende der Woche soll das
Verfahren stehen. Mit Ausnahme der AOK Baden-Württemberg werde die
Erstattung innerhalb der AOK-Landschaft relativ einheitlich geregelt
werden, kündigte eine Sprecherin der Kasse an.
Die jeweiligen Regelungen zur Erstattung muss bei allen Kassen, die in
mindestens zwei Bundesländern aktiv sind, letztlich das
Bundesversicherungsamt genehmigen; bei regionalen Kassen die
Landesaufsicht. Denn die Behörden müssen den Satzungsänderungen
zustimmen. Viele Kassen weichen deshalb zunächst auf Übergangsregeln
aus. Versicherte der KKH-Allianz müssen vorerst pauschal 40 Prozent der
Kosten selbst tragen. In dieser Pauschale sind auch die der Kasse
entgangenen Abschläge von Apotheke, Hersteller und Großhandel enthalten.
Die Information der Versicherten hat die Kasse selbst übernommen: „Wir
haben in unserem Versichertenmagazin sowie im Internet über die
Erstattung informiert. Bei Fragen darüber hinaus sind die
Geschäftsstellen zuständig", sagte eine Sprecherin.
Auch bei der DAK soll es zunächst eine vorläufige Pauschale geben - zur
Höhe wollte sich die Kasse nicht äußern. Auch bei der Barmer wollte man
die Erstattungspauschalen auf Nachfrage nicht veröffentlicht wissen.
Désirée Kietzmann, Montag, 03. Januar 2011, 14:03 Uhr
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Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten
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