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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
VIDEO-INTERVIEW VDEK
Berlin - Der Hilfsmittelmarkt
steht vor einem Umbruch: Noch in diesem Jahr will der
GKV-Spitzenverband die so genannten Präqualizierungsstellen benennen.
Sie sollen in Zukunft prüfen, welche Leistungserbreinger zur Abgabe von
Hilfsmitteln berechtigt sind. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek)
hat sich beworben und wartet auf die Entscheidung. Christian Bumiller,
designierter Leiter der Prüfstelle, sprach mit APOTHEKE ADHOC über die
Bestimmungen des neuen Systems und die möglichen Probleme.
ADHOC: Was versteht man unter Präqualifizierung?
BUMILLER: Unter Präqualifizierung versteht man die vorgelagerte
Eignungsprüfung von Leistungserbringern, die in Zukunft am
Vertragsgeschehen bei den Krankenkassen teilnehmen wollen.
ADHOC: Bleiben bestehende Verträge gültig?
BUMILLER: Es sind Übergangsfristen festgelegt worden vom
GKV-Spitzenverband. Grundsätzlich gilt, dass Leistungserbringer, die
einen Vertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben - und dieser
Vertrag die Präqualifizierung auch nicht vorsieht -, weiterhin
Leistungserbringer von Hilfsmitteln sein können.
ADHOC: Wie lange gilt eine Präqualifizierung?
BUMILLER: Eine erworbene Präqualifizierung gilt für den Zeitraum von
fünf Jahren - im Gegensatz zu dem alten Zulassungsverfahren, das
unbefristet ausgestellt worden ist.
ADHOC: Wo können sich Apotheker präqualifizieren lassen?
BUMILLER: Bei jeder Präqualifizierungsstelle, die auch diesen
Versorgungsbereich prüft, die diese sektorale Lösung anbietet. Insofern
sind sie am Markt vollkommen frei und müssen sich nicht an eine
bestimmte Stelle binden, sondern können am Markt entscheiden, wer für
sie die beste Leistung zu der besten Qualität und auch zu dem besten
Preis anbieten wird.
ADHOC: Wie präqualifiziert sich eine Apotheke mit mehreren Filialen?
BUMILLER: Grundsätzlich ist es so, dass mehrere Filialen präqualifiziert
werden können. Sie müssen aber für jede Filiale dieses Verfahren
durchlaufen. Apotheken haben aber die Möglichkeit, dies in einem
Verfahren zu machen und Synergien nutzen, weil sie weniger Unterlagen
einreichen müssen.
ADHOC: Wie flexibel sind die Kriterien?
BUMILLER: Wenn sich im Rahmen der Praxis herausstellen sollte, dass es
immer wieder Differenzen in der Auslegung gibt oder Alternativen, dann
muss der GKV-Spitzenverband dies in den Kriterien übernehmen und diese
gegebenenfalls überarbeiten. Denn alle Stellen müssen nach diesen
Kriterien arbeiten, und das muss eingehalten werden.
ADHOC: Könnten Prüfstellen ungleiche Maßstäbe anwenden?
BUMILLER: Die Gefahr, dass unterschiedliche Entscheidungen von den
Präqualifizierungsstellen getroffen werden, sehe ich durchaus. Wenn ich
das allein mit der bisherigen Praxis im Zulassungsbereich vergleiche:
Dort sind wenige Kassenverbände tätig gewesen, und selbst dort gab es
schon Meinungsverschiedenheiten in der Bearbeitung der Anträge. Wenn
jetzt bis zu 30 Präqualifizierungsstellen am Markt sein werden, kann
sicherlich nicht ausgeschlossen werden, dass unterschiedliche Maßstäbe
angesetzt werden.
ADHOC: Müssen die Kassen die Präqualifizierung anerkennen?
BUMILLER: Die ausgestellten Präqualifizierungen müssen unabhängig von
der Stelle, die sie ausgestellt hat, grundsätzlich anerkannt werden von
den Krankenkassen. Keine Kasse darf diese Bestätigung ablehnen.
ADHOC: Wann werden die Kriterien zur Fortbildung festgelegt?
BUMILLER: Mit der Ausarbeitung der Fortbildungskriterien wird im zweiten
Zug begonnen. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, bereits im
Frühjahr nächsten Jahres Gespräche mit den
Leistungserbringerorganisationen aufzunehmen, um die
Fortbildungskriterien zu definieren. Insofern gehen wir davon aus, dass
es noch dauern wird, bis sie konkret festgelegt worden sind.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 21. Dezember 2010, 07:30 Uhr
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