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GRIPPEIMPFSTOFFE
Berlin - Die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt setzen auch für die kommende Grippesaison 2011/12 auf exklusive Partner. Die Versorgung mit Influenza-Impfstoffen wurde erneut von allen Kassen des Landes gemeinsam ausgeschrieben. Wie im vergangenen Jahr konnten sich die Apotheken für die drei Losgebiete Magdeburg, Halle und Dessau bewerben. Wer die Zuschläge erhält, ist noch nicht klar.
Ausschreibung für Apotheken: Die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt
haben die Versorgung mit Grippeimpfstoffen erneut ausgeschrieben. Foto:
Elke Hinkelbein
Um den Gewinnern ausreichend Vorbereitungszeit zu lassen, wollten die
Kassen eigentlich bereits Mitte Dezember die Zuschläge erteilen. Da
jedoch eine Apotheke die Ausschreibung juristisch angefochten hat, gibt
es Verzögerungen. Angesichts des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens
rechnen die Kassen frühestens im Januar mit der Bekanntgabe der
Gewinner.
Für die aktuelle Saison hatte im März die Stern-Apotheke aus Magdeburg
den Zuschlag für das gesamte Bundesland erhalten. Inhaber Boris Osmann
würde die Versorgung gerne fortsetzen und hat sich erneut beworben. Wie
viele Apotheken sich daneben an der Ausschreibung beteiligt haben, war
nicht zu erfahren.
Die Kassen feiern ihr Konzept als Erfolg. „Wir setzen weiterhin auf die
Ausschreibung, da uns das wirtschaftliche Ergebnis überzeugt hat", sagte
ein Sprecher der IKK gesund plus gegenüber APOTHEKE ADHOC. Zur Höhe der
Einsparungen wollte er keine Angaben machen. Im Vorfeld waren die
Kassen von einem Volumen in siebenstelliger Höhe ausgegangen.
Auch in der kommenden Saison gibt es für die Ausschreibungsgewinner
keine Mengengarantie. Denn die Kassen dürfen den Ärzten nicht
vorschreiben, bei welcher Apotheke sie ihren Impfstoff bestellen. Nach
Osmanns Einschätzung waren die Impfstoffmengen, die bei anderen
Apotheken bestellt wurden, allerdings gering. Beschwerden von Ärzteseite
habe es zwar mehr als erwartet gegeben. In den meisten Fällen seien
dabei aber technische Lieferdetails bemängelt worden, so Osmann. Die
Kassen rechnen erst in Kürze mit den Abrechnungsdaten von August und
September und wollen dann die Erfüllungsquote ermitteln.
Regulatorisch sehen sich die Kassen auf der sicheren Seite. „Alle
bisherigen Gerichtsentscheidungen geben uns Recht", so der IKK-Sprecher.
Der Landesapothekerverband (LAV) hatte angezweifelt, dass die
Ausschreibung der Impfstoffversorgung rechtmäßig ist. Das Sozialgericht
Magdeburg hatte die Klage allerdings abgewiesen, auch eine Beschwerde
vor dem Landessozialgericht Essen blieb ohne Erfolg.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 14. Dezember 2010, 14:24 Uhr
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