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hier ist der vollständige Text für Sie:
REZEPTURABRECHNUNG
Berlin - Eigentlich wollten die Zytoapotheken bei Privatpatienten künftig direkt mit der Krankenversicherung abrechnen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Doch die Forderung blieb im Gesetzgebungsverfahren unberücksichtigt, und jetzt gibt es neue Streitigkeiten: Mehrere Apotheken haben von Patienten oder ihren Hinterbliebenen Nachzahlungen für bereits abgerechnete Rezepturen gefordert. Bei der PKV hat man dafür wenig Verständnis.
Späte Nachforderungen: Einige Zytoapotheken haben alte Rezepturen nachtaxiert. Foto: Elke Hinkelbein
Bis Juni vergangenen Jahres konnten die Apotheken bei Rezepturen für
Privatversicherte bis zu 90 Prozent Zuschlag nehmen, danach wurde auf
eine Pauschale von 70 Euro umgestellt. Nicht immer wurde die alte Spanne
auch ausgeschöpft: So haben einige Apotheken bei bestimmten Rezepturen
zum Teil nur 30 Prozent Aufschlag berechnet.
Nun haben die Apotheken die Rechnungen offenbar wieder hervorgeholt und
die Patienten aufgefordert, die Differenz zu zahlen. Man habe seinerzeit
versehentlich einen zu niedrigen Betrag angesetzt, heißt es in den
Rechnungen. Die geforderten Summen sind beachtlich: Dem PKV-Verband
liegen Rechnungen von vier Apotheken vor, in denen Beträge von 8.000 bis
37.000 Euro genannt sind. Eine Apotheke fordert mindestens von 17
Patienten Nachzahlungen.
Die Versicherer reagieren mit Unverständnis auf die angestrengten
Nachzahlung: „Wenn eine Apotheke sich bewusst dazu entschieden hat,
nicht 90 Prozent Aufschlag, sondern angemessene Preise zu berechnen, ist
der Kaufvertrag so zustande gekommen. Jetzt die Hinterbliebenen zu
belasten, ist in höchster Weise fragwürdig", so ein Sprecher des
PKV-Verbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Selbst wenn sich die Apotheke tatsächlich verrechnet hatte, sind die
Nachforderungen nach Ansicht der PKV rechtlich unbegründet. Die Apotheke
habe in diesem Fall lediglich Anspruch darauf, das Medikament
zurückzufordern. Da die Rezepturen allerdings schon verbraucht sind,
gibt es diese Möglichkeit in der Praxis nicht.
Beim Verband zytostatikaherstellender Apotheker (VZA) hält man die
Forderungen für berechtigt. „Die Apotheken fordern nur ein, was ihnen
auch damals schon zustand", so VZA-Präsident Peter Eberwein. Bis zu drei
Jahre könnten Rechnungen korrigiert werden. Allerdings handele es sich
um Ausnahmefälle.
Eberwein sieht in den Nachforderungen eine Reaktion auf Retaxationen.
Demnach hatten die Privatversicherer Rückforderungen gestellt, weil
Apotheken nach der Umstellung auf den Fixzuschlag in Höhe von 70 Euro
pro Zytorezeptur im Juli 2009 noch nach dem alten System abgerechnet
hatten. „Die Forderungen der Apotheken sind genauso berechtigt wie die
Forderungen der PKV", so Eberwein. Eine Apotheke habe sich in einem
Vergleich bereits mit dem Versicherer geeinigt.
Der PKV-Verband rät den Patienten, die Rechnungen zunächst nicht zu
bezahlen und sich stattdessen an ihren Versicherer zu wenden. Das
Unternehmen könne sich dann stellvertretend mit der Apotheke
auseinandersetzen.
Désirée Kietzmann, Montag, 13. Dezember 2010, 14:47 Uhr
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