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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
MEHRKOSTENREGELUNG
Berlin - Ab Januar stehen die Apotheken vor neuen Herausforderungen. Sie müssen Patienten erklären, dass es künftig trotz Rabattverträgen und aut idem-Regelung möglich ist, ein Arzneimittel zu bekommen, das die Kasse bislang nicht gezahlt hat. Die Patienten müssen dazu zunächst den kompletten Apothekenverkaufspreis entrichten. Wie sich die Kassen dennoch Herstellerrabatt und Kassenabschlag sichern, ist noch nicht geklärt.
Qual der Wahl: Ab Januar können Patienten gegen Kostenerstattung ein Arzneimittel ihrer Wahl bekommen. Foto: Marcus Witte
Auch wenn sich der Patient für die Mehrkostenregelung entscheidet,
werden die Kassen nicht auf die Rabatte von Herstellern und Apotheken
verzichten wollen. In der Begründung zum
Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) heißt es, dass weder
Versicherte noch Krankenkassen mit den Herstellerabschlägen belastet
werden sollen. Vom Apothekenrabatt ist keine Rede; allerdings wird den
Kassen zugesichert, dass sie dem Versicherten nicht mehr erstatten
müssen, als sie auch im Rahmen des Sachleistungsprinzips gezahlt hätten.
Da beide Abschläge bislang bei der Abrechnung über die Rechenzentren
einbehalten werden, muss also eine neue Lösung gefunden werden. Für
AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann ist klar, dass die Zwangsrabatte
nicht beim Patienten landen dürfen: „Es ist nicht die Absicht der
Regelung, dass Anreize für die Apotheke gesetzt werden, aktiv eine
Beratung hin zu anderen Arzneimitteln vorzunehmen", so Hermann gegenüber
APOTHEKE ADHOC.
Derzeit verhandeln der GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband
(DAV), wie sich die Apotheker verhalten sollen. Der Rahmenvertrag soll
entsprechend angepasst werden; konkrete Ergebnisse der Gespräche sind
aber noch nicht bekannt.
Den Einzug des Herstellerrabatts könnte künftig die beim PKV-Verband
angesiedelte Clearing-Stelle übernehmen, die den Abschlag ab kommendem
Jahr auch für Privatpatienten und GKV-Selbstzahler eintreiben soll.
Bei den Kassen spekuliert man darauf, dass die hohe Selbstbeteiligung
ohnehin abschreckend wirkt - und setzt dabei auch auf die Apotheker:
„Ich hoffe, dass die Apotheker ihrer Beratungspflicht nachkommen, denn
der Versicherte bleibt auf einem hohen Eigenanteil sitzen", sagt
Hermann. Denn die Frage, wie hoch die zu tragenden Mehrkosten
tatsächlich sind, werden die Pharmazeuten kaum beantworten können: Jede
einzelne der insgesamt mehr als 100 Kassen soll laut AMNOG in ihrer
Satzung festlegen, wie sie ihren Versicherten die Kosten erstatten will.
Bei der Kostenerstattung soll laut AMNOG die die Differenz zwischen
abzugebendem und gewähltem Arzneimittel berücksichtigt werden; hat die
Kasse einen Rabattvertrag mit einem Hersteller, muss der Patient
zusätzlich die entgangenen Konditionen übernehmen. Neben der ohnehin
fälligen Zuzahlung muss der Patient auch eine Verwaltungsgebühr tragen.
Da die Kassen ihre Rabatte nicht transparent machen, sollen die
Abschläge pauschaliert erfolgen - eine Aufgabe, die durchaus als
Herausforderung zu verstehen ist. Denn während die Rabatte bei einigen
Präparaten im Cent-Bereich liegen, sind es bei anderen hohe dreistellige
Summen. Wird die Pauschale zu hoch angesetzt, wird der Patient
benachteiligt, ist sie zu niedrig, wird der Erlös aus den
Rabattverträgen minimiert.
Die AOK wird voraussichtlich vom Apothekenverkaufspreis ausgehend fünf
verschiedene Erstattungs-Staffeln festlegen. Auch bei anderen Kassen
wird noch gerechnet. Bis Ende Dezember sollen die überarbeiteten
Satzungen stehen.
Désirée Kietzmann, Dienstag, 07. Dezember 2010, 13:08 Uhr
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