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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
REZEPTGUTSCHEINE
Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat keine exakte Grenze festgelegt, bis zu der Rx-Boni zumindest wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Schon kurz nach der Urteilsverkündung hatten sich die ersten Apotheken auf diesen offenen Bereich zwischen einem und fünf Euro Rabatt gestürzt. Weil die Apothekerkammern als Berufsaufsicht jeden Bonus auf Rezept verbieten dürfen, drohen jetzt neue Verfahren: Bundesweit wurden Apotheker von ihrer Kammer angeschrieben. Während einige Apotheken einlenken, verteidigen größere Einheiten ihre Konzepte.
Neue Verfahren zu Rezeptgutscheinen: Nach dem BGH-Urteil werden die
offenen Fragen zu Rx-Boni wieder vor Gericht geklärt. Foto: APOTHEKE
ADHOC
Die Versandapotheke Aliva von Johannes Mönter hat beispielsweise bereits
Post von der Apothekerkammer Niedersachsen erhalten. Aliva gewährt drei
Euro Bonus pro Rezept, die beim nächsten OTC-Kauf verrechnet werden
können. Die Kammer erwägt eine Unterlassungsverfügung und weist auf die
Möglichkeit hin, ein Zwangsgeld von 10.000 Euro anzudrohen. Die Anwälte
von Aliva wollen in den nächsten Tagen antworten. Bleiben beide Seiten
nach dem Schriftwechsel bei ihrer Position - wonach es derzeit aussieht
-, geht der Fall vor Gericht.
Von der harten Linie der Apothekerkammern ist auch das
Apothekenfranchise-Konzept easyApotheke betroffen. 25 Partner-Apotheken
testen derzeit Boni von einem Euro pro verschreibungspflichtigem
Arzneimittel. Auch in diesem Fall haben die Kammern bereits reagiert.
easy hat nach eigenen Angaben in Stellungnahmen an die
Landesapothekerkammern Berlin, Bayern und Niedersachsen eine Einstellung
des Rabattmodells abgelehnt. Notfalls werde man die Interessen der
Kooperationsapotheker auch vor Gericht verteidigen.
easy-Chef Oliver Blume kritisiert, dass von einer rigiden Verfolgung vor
allem ausländische Versandapotheken profitieren würden: „Die
Apothekerkammern schneiden sich ins eigene Fleisch. Versandapotheken in
den Niederlanden werden auch weiterhin mit großzügigen Preisnachlässen
auf Rx-Präparate werben", befürchtet Blume. Es sei „schon sehr naiv" zu
glauben, dass niederländische Behörden das deutsche Arzneimittelrecht
bei heimischen Versandapotheken durchsetzten, so Blume.
Alexander Müller, Freitag, 26. November 2010, 11:17 Uhr
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