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HILFSMITTELVERSORGUNG
Berlin - Große Veränderung im Hilfsmittelbereich: Voraussichtlich ab Januar 2011 können die Kassen bei Verträgen und Ausschreibungen von Apotheken, Sanitätshäusern oder Augenoptikern eine Eignungsprüfung verlangen. Weil es keine gesetzliche Übergangsregelung gibt, kann jede Kasse selbst entscheiden, ob die Präqualifizierung eingeführt wird oder nicht. Im Liefervertrag von Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK) ist die Präqualifizierung sogar schon festgeschrieben. Andere Kassen wollen die Verträge erst nach und nach umstellen.
Unterschrift für Eignungstest: 14.000 Apotheken, die dem
Hilfsmittelvertrag von Barmer und TK beigetreten sind, müssen sich in
den kommenden Monaten präqualifizieren lassen. Foto: Elke Hinkelbein
Für die 14.000 Apotheken, die dem seit März geltenden Barmer/TK-Vertrag
beigetreten sind, steht in den nächsten Monaten die Prüfung an. Laut
Vertrag ist die Eignung spätestens am 30. Juni 2011 nachzuweisen. Das
Datum sei aber nicht „in Stein gemeißelt", erklärte eine TK-Sprecherin
auf Nachfrage. Man werde den Apotheken ausreichend Zeit geben, denn
niemand solle ausgeschlossen werden. Die alten Abgabeberechtigungen
würden bis dahin weiter anerkannt.
Bei anderen Kassen sollen die Verträge erst am Ende der Laufzeit
umgestellt werden: „In künftige Hilfsmittelverträge werden wir die
Präqualifizierung mit aufnehmen", sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK
Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Alle
Leistungserbringer mit der Eignungsprüfung kämen dann prinzipiell als
Vertragspartner in Betracht.
Auch bei der AOK Hessen will man flexibel reagieren: „Keiner muss
befürchten, dass sich zum 1. Januar 2011 etwas ändert", sagte ein
Sprecher. Man werde die Verträge sukzessive anpassen und habe die
Partner bereits informiert. Bei der AOK Niedersachsen sieht man die
neuen Möglichkeiten ganz gelassen: Die Lieferverträge bestünden seit
Jahren, und die Anbieter erfüllten die dafür nötigen Anforderungen. Nur
bei großen Unterschieden zwischen alten und neuen Voraussetzungen für
bestimmte Produktgruppen würden Verträge im Einzelfall angepasst.
Eigentlich sollen sich die Leistungserbringer bereits in sechs Wochen
präqualifizieren lassen können. Doch die Prüfstellen warten noch auf die
Ernennung durch den GKV-Spitzenverband. 40 bis 50 Anträge sind dem
Vernehmen nach dort bislang eingegangen. Nicht nur die Krankenkassen
oder ihre Zusammenschlüsse - der Verband der Ersatzkassen (vdek) hatte
bereits im Mai einen entsprechenden Antrag gestellt - können Prüfstelle
werden. Auch Unternehmen oder Organisationen haben sich beworben.
Verbände von Hilfsmittelanbietern, die Vertragspartner der Krankenkassen
sind oder werden wollen, können dagegen nicht selbst
Präqualifizierungsstelle werden.
Yvette Meißner, Donnerstag, 18. November 2010, 14:06 Uhr
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