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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KOMMENTAR
Berlin - Das
Arzneimittelpreisrecht sticht: Die Apothekerkammern dürfen sogar
„Bagatell-Taler" verbieten. Mit Strenge können die Behörden die vom
Gesetzgeber gewollten einheitlichen Arzneimittelpreise verteidigen. Aber
zu einem hohen Preis: Den deutschen Apothekern wird wieder der viel
zitierte Spieß kürzer geschlagen, den der Bundesgerichtshof (BGH) mit
seiner wettbewerbsrechtlichen Klausel gerade auf einheitliches Maß
bringen wollte.
Denn DocMorris, die Schwester aus Venlo oder Schleckers Vitalsana liegen
derzeit noch außerhalb des deutschen Rechts und auch künftig -
unterhalb der Bagatellgrenze - außerhalb der Reichweite der hiesigen
Behörden. Es werden noch Wetten angenommen, ob die niederländische
Aufsicht es den eigenen Leuten untersagen wird, andernorts zumindest mit
Minirabatten gute Geschäfte zu machen. Warum sollten sie auch?
Die Berufsorganisationen stehen damit vor einer schwierigen
Entscheidung: Entweder sie geben ihre Vorstellungen vom Sinn des
Preisrechts auf, damit sich die Apotheken im Rabattkampf wehren können.
Oder sie bleiben hart und verbieten es der eigenen Mannschaft mit
Stollen zu spielen, nur damit sich keiner verletzt.
Wenn die niederländischen Behörden das deutsche Arzneimittelrecht nicht
mit gleicher Strenge durchsetzen wie die deutschen, wird aus einer
rechtlichen schnell eine behördliche Inländerdiskriminierung. Auch die
Krankenkassen sind gefragt: Vielleicht wollen sie ja doch einmal
Schiedsrichter sein und bei unfairem Spiel tatsächlich abpfeifen:
DocMorris etwa wirbt noch immer mit Barrabatten jenseits der
Bagatellgrenze - trotz Rahmenvertrag und BGH-Urteil.
Alexander Müller, Mittwoch, 03. November 2010, 12:57 Uhr
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