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  • 22.10.2010 - Apotheker gibt Skonto auf Rezept
    22.10.2010 - Apotheker gibt Skonto auf Rezept
    APOTHEKENPRAXIS – BONUSMODELLE Berlin - Über die zulässige Höhe von Rx-Boni besteht auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine absolute Klarheit. Apotheker...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Apothekenpraxis:


BONUSMODELLE

Apotheker gibt Skonto auf Rezept

 

Berlin  -  Über die zulässige Höhe von Rx-Boni besteht auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine absolute Klarheit. Apotheker Wolfram Schanz aus Mössingen in Baden-Württemberg ist frühzeitig einen anderen Weg gegangen und bietet den Kunden seiner Mohren Apotheke 3 Prozent Skonto, wenn sie ihre verschreibungspflichtige Arzneimittel sofort bezahlen. Doch aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt er auch damit gegen die Preisbindung. Im Januar muss sich Schanz vor dem Landgericht Tübingen verantworten.

Skonto statt Rabatt: Ein Apotheker lockt Kunden mit Preisvorteilen bei Sofortzahlung. Foto: Elke Hinkelbein

Skonto statt Rabatt: Ein Apotheker lockt Kunden mit Preisvorteilen bei Sofortzahlung. Foto: Elke Hinkelbein

Alle Kunden mit Kundenkarte können auf Rechnung bezahlen. Dabei bekommen sie 5 Prozent Rabatt auf OTC-Arzneimittel und - wenn sie sofort bezahlen - 3 Prozent Skonto auf den Bon. Das Modell lohnt sich eigentlich nur für Privatversicherte, denn sie erhalten den Nachlass auf den vollen Arzneimittelpreis. Für Kassenpatienten gilt das Skonto dagegen nur für die gesetzliche Zuzahlung, also maximal 30 Cent. Bei Privatpatienten ist das Skonto bei einem Einkaufswert von 1000 Euro gedeckelt, mehr als 30 Euro gibt es also nicht.

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt der Apotheker damit gegen die Preisbindung: „Der Gesetzgeber wollte in diesem Bereich kein Skonto, weil hier das strenge Regime der Arzneimittelpreisverordnung gilt", sagte Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale gegenüber APOTHEKE ADHOC. Demnach wäre auch der geringere Nachlass bei GKV-Patienten unzulässig. Bei Privatversicherten würde zudem die Geringwertigkeitsschwelle überschritten.

Schanz ist zuversichtlich; er hatte sein Modell vorab von einer Kanzlei prüfen lassen. „Wir haben bewusst kein halblegales Talermodell angefangen, wehren uns aber mit allen legalen Mitteln gegen ausländische Versandapotheken", sagte der Apotheker gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen wird wegen der Entscheidung des BGH im Januar neu aufgenommen.

Alexander Müller, Freitag, 22. Oktober 2010, 08:37 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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