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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
STERILHERSTELLUNG
Berlin - Deutschlands
Krankenhausapotheker wollen vermehrt Rezepturen für öffentliche
Apotheken herstellen: Nicht nur die Anfertigung von Zytostatika-,
sondern auch von anderen Spezialrezepturen soll demnach künftig
delegiert werden können. Zumindest teilweise stößt die Forderung des
Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) auf Zustimmung:
Sachsens Apotheker setzen sich ebenfalls für eine gesetzliche Regelung
der „Aushilfe unter Kollegen" ein.
Rezeptur unter Kollegen: Die Krankenhausapotheker wollen sterile Rezepturen für Apotheken herstellen. Foto: Elke Hinkelbein
Bislang dürfen Apotheken ohne Herstellungserlaubnis nur
Zytostatikarezepturen für Kollegen herstellen - egal, ob es sich um
eine Krankenhausapotheke oder eine öffentliche Apotheke handelt. Die
patientenindividuellen Rezepturen für die ambulante Versorgung werden
nach den Vorgaben der Hilfstaxe mit den Kassen abgerechnet. Das Honorar
für die Herstellung wird individuell vereinbart.
Nach der Forderung der Krankenhausapotheker sollen künftig alle
Rezepturen in Lohnherstellung angefertigt werden dürfen, die steril
herzustellen sind und krebserzeugende, erbgutverändernde oder
fortpflanzungsgefährdende Stoffe beinhalten. Wie groß der potenzielle
Markt ist, wollte man beim ADKA nicht verraten. Auf Nachfrage sagte
Geschäftsführer Klaus Tönne lediglich: „Der Bedarf ist da." Dies habe
eine stichprobenartige Erhebung ergeben.
Der Vorschlag der sächsischen Apothekerkammer geht in die gleiche
Richtung: Alle sterilen Rezepturen sollten demnach auch ohne
Herstellungserlaubnis von Apotheken im Auftrag von Kollegen angefertigt
werden dürfen. Die Befürchtung, dass dies der Anfang vom Ende der
Rezeptur sein könnte, teilen die sächsischen Apotheker nicht. „Eine
schleichende Aushöhlung ist nicht möglich, weil anhand des Europäischen
Arzneibuchs sterile Rezepturen eindeutig von den übrigen Anfertigungen
abgegrenzt werden können", sagte eine Kammersprecherin gegenüber
APOTHEKE ADHOC.
Die Herstellung steriler Rezepturen sei besonders anspruchsvoll. Die
laut Leitlinie der Bundesapothekerkammer vorgeschriebenen Werkbänke für
die Anfertigung spezieller Augenrezepturen etwa gehörten nicht zur
gesetzlichen Laborausrüstung, begründete die Kammer beim Deutschen
Apothekertag einen Antrag, der schließlich an einen Ausschuss verwiesen
wurde. Wenn Apotheker diese Rezepturen bei Kollegen bestellen dürften,
könnten sie ihre Patienten selbst versorgen, erklärte die Sprecherin.
Beim Bundesverband der Rezepturhersteller (BRH) will man dagegen keine
neue Konkurrenz durch Apotheken ohne Herstellungserlaubnis. „Eine
Gesetzesänderung ist unnötig", sagte eine BRH-Sprecherin. Schon heute
dürften Apotheken Kollegen beliefern - vorausgesetzt, sie besitzen eine
Herstellungserlaubnis. Wenn Apotheken in Lohnherstellung Rezepturen
anfertigten, müssten für sie dieselben Qualitätsanforderung wie für
Herstellerbetriebe gelten, so die Sprecherin.
Dass ihre Forderung noch Eingang in das Arzneimittel-Neuordnungsgesetz
(AMNOG) findet, halten die Krankenhausapotheker mittlerweile für
unwahrscheinlich. Stattdessen hofft Tönne, dass das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Forderung in der Neufassung der
Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) berücksichtigt.
Janina Rauers, Mittwoch, 20. Oktober 2010, 10:46 Uhr
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